Suchansicht Antarktis-Vertrag

Wenn Sie nach einem bestimmten Wort, Namen bzw. Thema in diesem Artikel suchen möchten, wählen Sie in Ihrem Browser die entsprechende Option für Suche innerhalb der Seite. Im Internet Explorer finden Sie diese Option im Menü Bearbeiten.

Bei der Suche wird genau das Wort bzw. die Phrase berücksichtigt, das (die) Sie eingegeben haben. Sollte die Suche keine Ergebnisse zeitigen, versuchen Sie, nach einem Schlüsselwort in Ihrem Thema zu suchen bzw. die Schreibung des betreffenden Wortes oder Namens zu überprüfen.

Antarktis-Vertrag

Antarktis-Vertrag, internationale Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis südlich des 60. Grades südlicher Breite friedlicher Nutzung, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Mit dem Antarktis-Vertrag soll an den Erfolg des Internationalen Geophysikalischen Jahres 1957/58 angeknüpft werden. Während dieses Zeitraumes hatten sich verschiedene Staaten auf gemeinsame Forschungen in der Antarktis geeinigt. Diese führten u. a. zur Entdeckung des Ozonloches durch ein britisches Forschungsteam, das Mitte der achtziger Jahre einen drastischen Rückgang der Ozonschicht über der Antarktis nachweisen konnte.

Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 von jenen zwölf Staaten unterzeichnet, die während des Internationalen Geophysikalischen Jahres Forschungsstationen in der Antarktis unterhalten hatten: Dies waren Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Japan, Neuseeland, Norwegen, die Republik Südafrika, Sowjetunion, Großbritannien und die USA. Er trat im Juni 1961 zunächst für 30 Jahre in Kraft. Seither haben 27 weitere Staaten den Antarktis-Vertrag unterzeichnet, darunter (am 5. Februar 1979) die Bundesrepublik Deutschland. Zu den erklärten Zielen des Vertrags gehört es, das ökologische Gleichgewicht in der Region zu wahren, also etwa die Antarktis von Atomversuchen freizuhalten. Bereits erhobene Gebietsforderungen nivelliert das Vertragswerk nicht, untersagt jedoch weitere Ansprüche und verbietet jede militärische Operation. 1980 wurde der Antarktis-Vertrag auch auf das die Antarktis umgebende Meer ausgedehnt, 1991 dann für 50 Jahre jeder Abbau von Bodenschätzen untersagt. Versammlungen von Vertretern der Unterzeichnerstaaten finden alle zwei Jahre statt. Die Entscheidungen dieser Konsultationsrunde, der seit 1981 als 14. Staat auch Deutschland angehört, müssen einstimmig sein.