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Berliner Mauer

Berliner Mauer, von der Regierung der DDR mit Unterstützung der Staaten des Warschauer Paktes ab dem 13. August 1961 errichtete und bis 1989 bestehende hermetische Absperrung der Grenze zwischen dem Osten (Besatzungsmacht UdSSR) und Westen (Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA) Berlins, die sich über 45 Kilometer erstreckte.

Der so genannte „Antifaschistische Grenzwall”, der durch Stacheldrahtzäune, Gräben, Betonmauern, „Todesstreifen”, Selbstschussanlagen und Minen gesichert war, und das ähnlich geartete Sperrsystem zwischen der DDR und Westberlin sollten den anhaltenden Flüchtlingsstrom in die von den Westmächten besetzten Sektoren der Stadt unterbinden. An der Berliner Mauer kamen zahlreiche Menschen ums Leben, die meisten bei dem Versuch, die Grenze in Richtung Westen zu überwinden, viele wurden durch Schüsse der Grenzsoldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) getötet, die aufgrund des so genannten Schießbefehls von ihrer Waffe Gebrauch machten. Die Zahl der „Mauertoten” schwankt je nach Untersuchungsansatz; als gesichert gelten derzeit (2006) nach den Recherchen des Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam mehr als 125 Todesfälle.

Der Zusammenbruch der Sowjetunion sowie die damit verbundenen Umwälzungen im Ostblock und in der DDR führten am 9. November 1989 zur Öffnung der Berliner Mauer und zur Einrichtung zusätzlicher Grenzübergänge zu den bestehenden sieben Übergängen. Am 1. Juli 1990 wurden die Grenzkontrollen vollkommen abgeschafft. Heute existieren von der Berliner Mauer, die größtenteils abgerissen worden ist, nur mehr Reste, die als Denkmäler dienen. Am 9. November 1997, dem achten Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze, wurde der Grundstein für eine Mauer-Gedenkstätte an der Bernauer Straße in Berlin gelegt; am 13. August 1998 wurde die Gedenkstätte, die aus einem etwa 70 Meter langen, von Stacheldraht eingefasstem Mauerrest besteht, eingeweiht.

Seit 1991 wurden zahlreiche Anklagen gegen DDR-Bürger erhoben, die für den Schießbefehl an der deutsch-deutschen Grenze verantwortlich waren bzw. ihn ausführten. Zu den angeklagten Verantwortlichen gehörten u. a. der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker, die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht, der SED-Bezirkschef von Suhl sowie einige Generäle; die angeklagten Ausführenden rekrutierten sich zum Großteil aus Mannschaftsdienstgraden der NVA oder der DDR-Grenztruppen. Insgesamt hatten sich bis November 2004, als das letzte Urteil in den so genannten Mauerschützenprozessen gesprochen wurde, mehr als 240 Personen vor Gericht zu verantworten; gut die Hälfte von ihnen wurde zu Bewährungs- oder Freiheitsstrafen verurteilt, u. a. Albrecht, Streletz und Keßler zu viereinhalb bis siebeneinhalb Jahren.

Siehe auch Ost-West-Konflikt; Kalter Krieg; Wiedervereinigung