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Unternehmen, wirtschaftlich-rechtlich organisierte Gestaltungseinheit, die zum Zweck der Ausübung eines Geschäfts gebildet wird. Obwohl die Begriffe Unternehmen und Unternehmung oft als Synonym für Betrieb verwendet werden, unterscheidet sich das Unternehmen vor allem dadurch von diesem, dass es eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Wirtschaftseinheit darstellt. Außerdem ist ein Unternehmen nicht an einen Ort gebunden, d. h., es kann aus mehreren Betrieben bestehen, die an verschiedenen Orten ansässig sind. Ein Unternehmen ist eine juristische Person, d. h., es kann klagen und verklagt werden. Es bleibt bestehen, auch wenn die Eigentümer wechseln. Zweck aller (kommerziellen) Unternehmen ist die Erzielung von Gewinn bzw. die Steigerung der Rentabilität. In der Marktwirtschaft sind die Produktionsmittel Eigentum des Unternehmens, ebenso wie die hergestellten Arbeitsprodukte. Diese werden durch die Einrichtung rentabler Arbeitsplätze erzeugt und anschließend auf dem Markt verkauft, wodurch das Unternehmen Rückflüsse erzielt. Ein Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt über ausreichend Finanzmittel verfügen, um seinen Verbindlichkeiten nachkommen zu können (Liquidität), damit nicht das zum Bestehen notwendige Kapital aufgebraucht wird und im schlimmsten Fall ein Konkursverfahren eingeleitet werden muss. Die Unternehmensart richtet sich nach dem Träger des Eigentums (privates, gemischtwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen) oder nach der Rechtsform (z. B. Personen-, Kapital- oder offene Handelsgesellschaft).