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Spekulation

Spekulation, in wirtschaftlichen Zusammenhängen die allgemeine Bezeichnung für eine vorausschauende Geschäftstätigkeit, durch die sich der Spekulant einen wirtschaftlichen Nutzen verspricht.

Natürlich ist eine Spekulation immer mit einem gewissen Verlustrisiko verbunden und in diesem Sinn bedeutet der Begriff auch soviel wie „ein gewagtes Geschäft machen”. Im Vordergrund stehen zeitliche Preisunterschiede oder Kursschwankungen. Ein Spekulant kauft beispielsweise eine Ware für einen bestimmten Preis und rechnet mit einer Preisverteuerung. Trifft das erhoffte Ereignis ein, verkauft der Spekulant die Ware, wobei sich der Gewinn aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ergibt.

Transaktionen wie diese findet man häufig im Bereich von Wertpapier-, Waren- und Immobilienmärkten sowie im Börsen- und Devisenhandel. Auf dem Wertpapiermarkt kauft ein Spekulant z. B. Wertpapiere in der Hoffnung, der Kurs für diese Papiere steige schnell an (Hausse), so dass er gewinnbringend wiederverkaufen kann. Für einen raschen Kursfall (Baisse) gibt es ebenfalls eine Spekulationsmöglichkeit: In diesem Fall verkauft man Wertpapiere zu einem hohen Kurs, um sie nach Kursfall günstiger zurückzukaufen.

Der Spekulationshandel hat gute und schlechte Seiten und kann sowohl positive als auch negative Einflüsse auf den Markt haben. Im positiven Sinn sind Spekulationen der Volkswirtschaft dienlich, da sie den Handel mit Wertpapieren anregen und auf diese Weise den Markt fördern. Im negativen Sinn können Spekulationen jedoch auch derart starke Kursfälle verursachen, dass dadurch der gesamte Kapitalmarkt destabilisiert wird – im schlimmsten Fall bis zum Börsencrash.

Gewinne aus Spekulationsgeschäften (Anschaffung und Veräußerung) sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig, soweit sie innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist erzielt wurden. Die Frist zwischen Kauf und Wiederverkauf liegt z. B. bei Wertpapiergeschäften bei einem Jahr. Liegt der Gesamtgewinn innerhalb eines Jahres unter 512 Euro, so bleibt dieser steuerfrei. Auch in anderen Ländern der Welt sind Spekulationsgewinne nach jeweils entsprechender gesetzlicher Regelung steuerpflichtig.

Um die praktische Durchführung der Besteuerung durch die Finanzbehörden in Deutschland kam es zu einem Rechtsstreit. Der Kläger bemängelte, dass die Finanzbehörden kaum Möglichkeiten hätten, die Angaben in den Steuererklärungen zu Spekulationsgewinnen zu überprüfen. Folglich würde derjenige benachteiligt werden, der Spekulationsgewinne in seiner Steuererklärung angebe. Und dass, so der Kläger weiter, würde gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. In der Folge stufte der Bundesfinanzhof, das oberste Steuergericht Deutschlands, in seinem Urteil im Sommer 2002 die Spekulationssteuer als verfassungswidrig ein und rief zur endgültigen Klärung das Bundesverfassungsgericht an.

Siehe auch Termingeschäft; Optionsgeschäft