Partei
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Partei
1. Einleitung

Partei (von französisch partie: Gruppe, Teil; zu lateinisch pars: Teil, Anteil), Bezeichnung für

1. in allgemeiner Bedeutung: Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Interessen in bestimmten Fragen, z. B. als Vertragspartner oder Prozesspartei (Kläger oder Angeklagter) vor Gericht.

2. in politischer Bedeutung: Organisationen, die das Ziel verfolgen, einen möglichst großen Anteil an politischer Macht im Staat zu erwerben, um in Konkurrenz zu anderen Parteien ihre ideellen oder materiellen Interessen durchsetzen können. Ihren Machtanspruch legitimieren sie in der Regel mit dem gesellschaftlichen Gewicht ihrer Anhängerschaft, mit der Bedeutung der Grundwerte bzw. Ziele, für die sie einstehen, und mit dem Konzept, das deren Verwirklichung gewährleisten soll.

In diesem Sinne gab es schon in der Antike und gibt es in nahezu allen Staatssystemen Parteien. In der jüngeren Geschichte entstanden Parteien zuerst in den USA (Jacksonian Democracy um 1830) und mit der Entwicklung des Parlamentarismus im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in Europa. In modernen parlamentarischen Demokratien sind Parteien die dominierenden gesellschaftlichen Akteure der Politik: Sie besitzen ein faktisches Monopol auf die Kandidatenaufstellung bei Parlamentswahlen auf allen Ebenen, stellen das politische Führungspersonal, ihre Fraktionen im Parlament tragen die Regierung oder bilden – verfassungsrechtlich abgesichert – die Opposition. Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit, die ihren Höhepunkt in den Wahlkampagnen findet, und ihr Zusammenspiel mit den Medien beeinflussen und kanalisieren sie maßgeblich die politische Willensbildung im Staat. Wenn Parteien auch Schlüsselpositionen der öffentlichen Verwaltung unter ihre Kontrolle bringen – u. a. durch Entsendung ihrer Vertreter (Ämterpatronage) in Institutionen – ist die Tendenz zum Parteienstaat gegeben. Gleichwohl setzen das auf Parteiunabhängigkeit verpflichtete Berufsbeamtentum und die Kontrollfunktion der Medien dem Einfluss von Parteien im öffentlichen Leben Grenzen. In Gesellschaften, die sich zu Parteiendemokratien entwickelt haben, gehören demokratische Verhältnisse innerhalb der Parteien (innerparteiliche Demokratie) zu den Voraussetzungen der Demokratie im Staat.

Entsprechend den historischen Bedingungen und den kulturellen Traditionen, der sozialen Struktur und den vorherrschenden gesellschaftlichen Problemen und Konflikten haben sich Parteiensysteme und Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedlich entwickelt, mit einer Vielfalt von Organisationsformen, Ideologien, Parteiprogrammen und politischer Praxis. In der Bundesrepublik Deutschland ist die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien in Artikel 21 des Grundgesetzes umrissen. Den Rahmen für das Tätigwerden von Parteien liefert das Parteiengesetz.