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Einleitung |
Menschenrechte, grundlegende Rechte, die jedem Einzelnen zustehen, weil sie in seiner Menschenwürde wurzeln. Sie gelten als angeboren, unantastbar und unveräußerlich und dürfen vom Staat nicht genommen oder eingeschränkt werden. Zu ihnen zählen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Folter und Sklaverei sowie vor Diskriminierung und Verfolgung wegen ethnischer, religiöser und geschlechtlicher Zugehörigkeit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet in Artikel 1 Abs. 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die unmittelbar geltenden Grundrechte, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die politischen Rechte des deutschen Staatsbürgers umfassen.
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