Menschenrechte
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Menschenrechte
3. Geschichtliche Entwicklung

Als Ausgangspunkt für die Geschichte der modernen Menschenrechte gilt die Magna Charta libertatum von 1215, in der sich der britische König zur Garantie des persönlichen Rechts auf Leben, Freiheit und Eigentum und zum Schutz des „Freien” vor Rechtswillkür verpflichtete. Die nordamerikanischen Kolonien nahmen in ihrem Ablösungsprozess von Großbritannien das Erbe der mehrere hundert Jahre dauernden Rechtsentwicklung im Mutterland auf und hielten fundamentale Rechte in den Verfassungen der Einzelstaaten fest. Mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) schuf die Französische Revolution das Fundament für die Fortentwicklung und Verankerung von Menschenrechten in den Verfassungen der modernen Staaten. Die Deklaration diente u. a. als Modell für die 1790 beschlossenen Zusatzartikel der Unionsverfassung der USA von 1789.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis 1848 (Vormärz) wurden Menschenrechte auch in die neu geschaffenen Verfassungen mehrerer deutscher Einzelstaaten aufgenommen, u. a in Bayern und Baden 1818, Württemberg 1819, Kurhessen und Kursachsen 1831. Während der – nicht beschlossene – Verfassungsentwurf der Frankfurter Nationalversammlung einen umfangreichen Katalog von „Grundrechten des deutschen Volkes” aufführte, wurde in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 auf einen solchen verzichtet. Die Verfassung der Weimarer Republik (1919) und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1949) knüpften an die Tradition von 1848 an.