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Aktie, Wertpapier, das dem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die damit verbundenen Rechte verbrieft (siehe Gesellschaftsformen).
Zu den mit dem Kauf von Aktien erworbenen Rechten gehören u. a. der Anspruch des Aktionärs auf einen Anteil am Reingewinn (siehe Dividende) und am Liquidationserlös sowie das Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Außerdem haben Besitzer alter Aktien ein Vorkaufsrecht auf so genannte junge Aktien, die eine Gesellschaft ausgeben kann, wenn sie ihr Grundkapital erhöht.
Je nachdem, wie das Grundkapital der AG oder KGaA gestückelt wird, werden Aktien als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien ausgegeben (emittiert). Nennbetragsaktien lauten auf feste Beträge, Stückaktien repräsentieren einen prozentualen Anteil vom Grundkapital. Aktien dürfen einen bestimmten Betrag oder Wert nicht unterschreiten; bei Nennbetrags- und bei Stückaktien ist das nach deutschem Aktienrecht jeweils ein Euro.
Nach der Art der Übertragung wird zwischen Inhaber- und Namensaktien unterschieden. In Deutschland sind die Inhaberaktien üblich; sie sind nicht auf einen Namen ausgestellt und formlos durch Einigung und Übergabe übertragbar. Bei der Namensaktie wird der Eigentümer in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen, bei der vinkulierten Namensaktie hängt die Übertragung der Rechte von der Genehmigung des Vorstands der Gesellschaft ab. Stamm- und Vorzugsaktien unterscheiden sich durch die jeweils mit ihnen erworbenen Rechte: Stammaktien räumen allen Aktionären die üblichen, im Aktiengesetz festgeschriebenen Rechte ein; Vorzugsaktien sind dagegen mit Sonderrechten ausgestattet, etwa einem höheren Dividendengewinn oder einer garantierten Mindestdividende, sind allerdings oft vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Die Höhe des Eigentumsanteils am Grundkapital einer Gesellschaft ist ausschlaggebend für die Höhe des Anteils am Reingewinn und gegebenenfalls am Liquidationserlös sowie für die Zahl der Stimmen, die ein stimmberechtigter Aktionär auf der Hauptversammlung hat. Der Eigentumsanteil ergibt sich bei Nennbetragsaktien aus dem Verhältnis des Nennbetrages des gesamten Aktienbesitzes zum Grundkapital. Bei Stückaktien berechnet sich der Eigentumsanteil aus dem Verhältnis der Anzahl der im Besitz befindlichen Aktien zur Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien.
Der tatsächliche Wert einer Aktie wird durch ihren Kurs bestimmt. Der Kurs ist der Preis, zu dem die Aktie an der Börse (Börsenkurs) oder im außerbörslichen Handel (Marktkurs) gekauft bzw. verkauft wird. Der Kurs kann sich täglich ändern und hängt von vielerlei Faktoren ab, z. B. davon, wie die künftige ökonomische Entwicklung einer bestimmten Aktiengesellschaft eingeschätzt wird.
Die Börsenkurse maßgeblicher Gesellschaften (z. B. umsatzstärkste AGs) werden in besonderen Kennzahlen, den Aktienindizes, zusammengefasst, die Auskunft über die durchschnittliche Kursentwicklung geben. Bekannte Aktienindizes sind etwa der DAX® für den deutschen Markt, der Dow-Jones-Index für den US-amerikanischen und der Nikkei-Index für den japanischen Markt.