Orden
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Orden
1. Einleitung

Orden, im Sinne des katholischen Kirchenrechts (ab dem 12. Jahrhundert) Bezeichnung für klösterliche Gemeinschaften, die unter einem Oberen stehen (Abteien, Stifte, Priorate), deren Mitglieder nach einer Probezeit (Noviziat) durch feierliche Leistung des Ordensgelübdes (Profess) in den Ordensstand eintreten und sich lebenslang an ihn binden. Zu den für alle Orden verbindlichen Gelübden gehören die der persönlichen Armut, des Gehorsams und der Keuschheit. Ordensbrüder oder -schwestern leben in Verfolgung eines gemeinsamen religiösen Zieles nach einer gemeinsamen, verbindlichen und vom Papst approbierten Ordensregel. Man unterscheidet Männer- und Frauenorden, Laien- und Priesterorden sowie nach ihrer Tätigkeit kontemplative, aktive oder gemischte Orden, bei denen innerklösterliche Kontemplation mit seelsorgerischer oder sozialer Tätigkeit verbunden wird.