| Suchansicht | Primogenitur | Artikelansicht |
Primogenitur (von lateinisch primus: erster, genitus: geboren), Regelung der monarchischen Erbfolge durch das Erstgeburtsrecht. Die Thron- und Erbfolge geht an den Erstgeborenen der regierenden Linie; die jüngeren Linien bleiben unberücksichtigt. Durch die Primogenitur sollte eine Zersplitterung des Hausgutes vermieden werden. In der Goldenen Bulle von 1356 wurde die Primogenitur-Ordnung für die Kurfürsten festgeschrieben, und in der Folge setzte sie sich auch in anderen Ländern durch. Siehe auch Sekundogenitur