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Satz, kleinste sprachliche Einheit zum expliziten Ausdruck von Gedanken. Es gibt bis heute keine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs „Satz”. Man unterscheidet dessen ungeachtet im Allgemeinen den einfachen und den komplexen Satz. Ein einfacher Satz enthält Subjekt und Prädikat. Das Subjekt bezeichnet von wem oder von was die Rede ist (Satzgegenstand), während das Prädikat etwas über das Subjekt aussagt. Das Prädikat besteht minimal aus einem Verb [Beispiel: Die Frau (Subjekt) singt (Prädikat)].
In Abhängigkeit von der Wertigkeit des Verbs (Valenz) kann dieses weitere Ergänzungen (Objekte oder valenznotwendige Adverbiale) fordern oder aber freie Angaben (nicht valenznotwendige Satzglieder). Ergänzungen: Der Mann (Subjekt) [gibt [der Frau (Ergänzung 1, Dativ-Objekt)] [einen Strauß Rosen (Ergänzung 2, Akkusativ-Objekt)]]. Angaben: Die Frau (Subjekt) [singt [im Nachtclub (Angabe)]].
Nach dem Satzmodus lassen sich die folgenden Satzarten unterscheiden: Aussagesatz, Wunsch- oder Aufforderungssatz und Fragesatz; diese unterscheiden sich formal durch die Stellung des finiten Verbs (Erst-, Zweit- und Finalstellung). Daneben gibt es so genannte Ein-Wort-Sätze (z. B. Aua! Hilfe!).
Ein komplexer Satz besteht aus der Kombination mehrerer Sätze oder eines Satzes mit mehreren Teilsätzen. Ist die Identifikation eines Satzes in der gesprochenen Sprache nahezu unmöglich, dient hierzu in der geschriebenen Sprache das jedoch fragwürdige Kriterium der Interpunktion.
Vernachlässigt man das Fehlen einer universellen Definition, so sollte man den Satz als eine Kombination von Proposition, Modalität und Illokution verstehen. Unter Proposition versteht man den Bedeutungsgehalt einer Aussage (falsch/wahr). Modalität bezeichnet die Stellungnahme des Sprechers zum Sachverhalt einer Äußerung (z. B. Wunsch, Befehl) und Illokution bezeichnet die verschiedenen Aspekte bei der Ausführung eines Sprechakts (siehe Sprechakttheorie) in einem situativen Kontext.