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UNESCO Weltkulturerbe, von der UNESCO als besonders schützenswert identifizierte Kulturgüter der Menschheit, die über den engeren historischen Kontext ihres Entstehens und der Wirkung in ihrer Zeit hinausgehend zur Entstehung und Entfaltung der jeweiligen Kultur beigetragen haben. Zusammen mit dem Weltnaturerbe bildet es das Welterbe.
Zum Weltkulturerbe gehören Baudenkmäler, Kunstwerke und Kulturlandschaften aus allen historischen Epochen von der Vorgeschichte bis zur jüngsten Vergangenheit und aus nahezu allen Kulturkreisen der Welt. Sie zu schützen und zu erhalten, gilt nicht allein als Aufgabe derjenigen Staaten, auf deren Gebiet sich diese Kulturgüter befinden, sondern sie liegt in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Um diesen umfassenden Schutz zu gewährleisten, beschloss die UNESCO 1972 das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt”, dem inzwischen 184 Staaten beigetreten sind. Laut diesem Übereinkommen obliegt es den einzelnen Staaten, die schützenswerten Kultur- und Naturgüter auf ihrem Hoheitsgebiet zu erfassen; welche dieser Güter dann endgültig auf die Liste des Kultur- und des Naturerbes aufgenommen werden, entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee nach bestimmten, in dem Übereinkommen festgelegten Kriterien. Die Aufnahme eines Kulturgutes in die UNESCO-Liste verpflichtet den jeweiligen Staat, dieses Gut besonders zu schützen und für seine Erhaltung Sorge zu tragen; sie verpflichtet aber auch alle anderen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, zum Schutz dieses Gutes beizutragen. Zudem stellt die UNESCO materielle und fachliche Unterstützung bereit. Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes der Welt ist für die Bundesrepublik Deutschland am 23. November 1976 in Kraft getreten.
2007 führte die UNESCO-Liste des Welterbes insgesamt 851 Denkmäler in 141 Staaten auf. Davon gehören 660 dem Weltkulturerbe an, 166 dem Weltnaturerbe und 25 weitere beiden Kategorien. 30 Kulturerbestätten stehen auf der „Roten Liste” besonders gefährdeter Stätten, die durch Verfall, Krieg, Katastrophen oder durch Bauprojekte ernsthaft bedroht sind.
Deutschland ist mit 32 Stätten auf der UNESCO-Liste des Welterbes vertreten. Nur eine davon, die Grube Messel, gehört zum Naturerbe, die anderen 31 stehen auf der Liste des Weltkulturerbes. Darunter befinden sich mehrere Kirchen und Dome wie die Wieskirche und der Kölner Dom, ferner historische Gebäude und Ensembles wie die Wartburg, die Würzburger Residenz, das Bremer Rathaus mit dem Roland, die Berliner Museumsinsel oder die Altstadt von Regensburg, aber auch technische Stätten wie das Bergwerk Rammelsberg im Harz oder die Zeche Zollverein in Essen sowie Kulturlandschaften wie das Elbtal bei Dresden und der Muskauer Park, außerdem der obergermanisch-rätische Limes. Der Kölner Dom stand ab 2004 auch auf der „Roten Liste”, da die einzigartige Stadtsilhouette mit dem dominierenden Dombau durch geplante Hochhäuser bedroht schien. Nachdem Köln die Bebauungspläne geändert hatte, nahm die UNESCO 2006 den Dom wieder von der Liste der bedrohten Welterbestätten; dafür kam das Elbtal bei Dresden wegen des Baus der Waldschlösschenbrücke, einer großen, das Tal durchschneidenden Straßenbrücke auf die „Rote Liste”.
Österreich steht mit acht Stätten auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes, darunter das historische Zentrum von Wien, Schloss und Park von Schönbrunn, die Altstädte von Graz und Salzburg sowie die Kulturlandschaften Hallstatt-Dachstein und Wachau. Die Schweiz ist mit fünf Stätten auf der Weltkulturerbeliste vertreten, und zwar mit den Klosteranlagen von Sankt Gallen und Müstair sowie der Altstadt von Bern, den drei Burgen von Bellinzona und den Weinbergterrassen in Lavaux, und mit zwei Stätten auf der Liste des Weltnaturerbes.