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Wirtschaftsordnung, Gesamtheit aller realisierten Regeln, Normen und Institutionen, die ein bestimmtes ökonomisches Ordnungsgefüge konstituieren. Ziel einer Wirtschaftsordnung ist es, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Menschen in einer arbeitsteiligen Wirtschaft optimal aufeinander abzustimmen, um Knappheit an Gütern zu verhindern. Die Wirtschaftsverfassung eines Landes gibt Auskunft über die jeweilige Wirtschaftsordnung, die ein zentraler Bestandteil der Gesellschaftsordnung ist. Man unterscheidet zwischen vier Grundtypen von Wirtschaftsordnungen, die in der Realität jedoch in aller Regel nicht idealtypisch vorkommen: der privatwirtschaftlich, kapitalistischen (dezentrale Planung, Privateigentum) und der sozialistischen Marktwirtschaft (dezentrale Planung, Gesellschaftseigentum) sowie der sozialistischen Zentralplanwirtschaft (zentrale Planung, Staatseigentum) und der zentral gelenkten Privatwirtschaft (zentrale Planung, private Eigentumsrechte).