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Zweidrittelgesellschaft

Zweidrittelgesellschaft, schlagwortartig verwendeter politischer Begriff zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den modernen westlichen Industrienationen, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff spiegelt die sich verfestigende Tendenz wider, dass eine privilegierte Mehrheit der Bevölkerung („zwei Drittel”) über relativ sichere Arbeitsplätze und dementsprechend auch ein gesichertes Einkommen verfügt und in relativem Wohlstand lebt, während eine benachteiligte Minderheit („ein Drittel”), bedingt durch Arbeitslosigkeit und unsichere Beschäftigungssituation, unzureichende Ausbildung, Altersarmut etc., auf deutlich niedrigerem wirtschaftlichen Niveau zurechtkommen muss. Zwar wird die Minderheit von der Mehrheit ökonomisch durch z. B. Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und beschäftigungspolitische Maßnahmen mitgetragen, die volle Teilhabe am sozialen Leben bleibt ihr jedoch vor allem auf Grund ihrer materiellen Situation und der damit verbundenen Begleiterscheinungen wie etwa sozialer Diskriminierung versagt.