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Basar, auch Bazar, aus dem Persischen in zahlreiche andere Sprachen übernommene Bezeichnung für die Gewerbe- und Handelszentren der islamischen Städte und ihrer Umgebung. Synonym verwendet werden das arabische Wort suq und das türkische çarşı.
Im alten Orient wurden nur die abgeschlossenen Geschäftsquartiere in den Städten Basar genannt, später wurde der Begriff auch auf die Märkte übertragen, die an bestimmten Wochentagen oder Monaten außerhalb von Städten stattfinden. Diese strikte Trennung zwischen öffentlicher Geschäftstätigkeit und privatem Wohnen ist ein typisches Merkmal der städtischen Raumordnung in der gesamten islamischen Welt. Ihre besondere Bedeutung erhielten sie im islamischen Mittelalter.
Die Basar-Viertel, die in Kleinstädten auf einen einzigen Straßenzug begrenzt sein können, sind ganz oder teilweise abschließbar und nach Berufsgruppen in verschiedene Bezirke unterteilt, die von innen nach außen hierarchisch angelegt sind. Im Zentrum, in der Nähe des Haupteingangs, finden sich u. a. die Geschäfte und Werkstätten der Gold- und Silberschmiede, die Stoff-, Textil- und Drogeriewarenverkäufer, während z. B. die Grobschmiede, Eisenwarenhändler und Gerber am äußeren Rand angesiedelt sind. In der Nähe der Basare finden sich auch die Hane und Karawansereien, die ehemaligen Umschlagplätze für die Waren der Fern- und Großhändler.
Darüber hinaus finden sich in den Basar-Vierteln, die sich oft in unmittelbarer Nähe der Freitagsmoschee erstrecken, Medresen und Bäder (hamam).
Die wirtschaftlichen Funktionen der einzelnen Baukomplexe spiegeln sich zugleich in der Architektur. Oft nur aus einem einzigen Raum bestehend, bilden die Einzelhandelsgeschäfte überdachte Ladenzeilen, die manchmal zu einem gesondert abschließbaren Komplex zusammengefasst sind; die Großhändler haben Lagerhallen errichten lassen. Dagegen bieten die Obst-, Gemüse- und Kleintierverkäufer ihre Waren auf offenen Plätzen an, die unter Umständen mit Wellblech überdeckt sind. Nach Geschäftsschluss, während des Freitaggebets und an Feiertagen werden die Geschäfte mit eisernen Rollläden bzw. früher Holzläden abgesperrt und die Basar-Eingänge verriegelt.
Ein Marktinspektor und die Marktpolizei kontrollierten bis ins 20. Jahrhundert die Einhaltung der Marktordnung und stellten z. B. die festgelegten Höchstpreise und die Qualität der Waren sicher.