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Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeit, Tätigkeiten an Computermonitoren. Die Arbeit am Computer bestimmt heute einen Großteil der täglichen Arbeitszeit. Die Erleichterungen durch den Einsatz digitaler Datenverarbeitung bringen aber für den Arbeitnehmer neue Belastungen körperlicher und seelischer Art mit sich. Die überwiegend sitzend ausgeübte Tätigkeit kann Schäden an Wirbelsäule und Haltungsmuskulatur bedingen und zu Kreislaufbelastungen, Kopfschmerzen und Sehstörungen führen. Zudem kann mangelnde Kommunikation und Kooperation mit Kollegen soziale Isolation zur Folge haben.

Bildschirmarbeitsplätze müssen bestimmten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Anforderungen genügen. Zum richtig ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz gehören: der Monitor (Größe mindestens 15 Zoll, strahlungsarm, blend- und flimmerfrei, beweglich), Tastatur und Computermaus (bedienungsorientiert, ergonomisch geformt, weicher Anschlag) und die Soft- bzw. Hardware (benutzerfreundlich und dialogorientiert).

Besonders wichtig bei überwiegender Tätigkeit am Bildschirm ist die regelmäßige Kontrolle des Sehvermögens, dabei sollte eine Erstuntersuchung bei Beginn einer Bildschirmarbeit erfolgen, danach alle fünf Jahre eine Nachuntersuchung, ab dem 45. Lebensjahr alle drei Jahre. Der richtige Abstand zum Bildschirm beträgt etwa 45 bis 60 Zentimeter, der Hintergrundraum des Bildschirms sollte kontrastreich gestaltet sein (Sonnenblenden, indirekte Raum- und Deckenbeleuchtung) und eine regelbare Leuchtdichte aufweisen, damit Reflexionen und Spiegelungen vermieden werden. Durch falsche Raumbeleuchtung können gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Muskelschmerzen, Erschöpfung, Überanstrengung der Augen, Rückenschmerzen usw. auftreten.

Seit Dezember 1996 ist in Deutschland eine Bildschirmverordnung in Kraft, die von einer Richtlinie der Europäischen Union vorgeschrieben wurde. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern müssen danach seit dem 21. August 1997 (Arbeitsordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz an Bildschirmgeräten) alle Bildschirmarbeitsplätze dokumentiert und nach diesen Bestimmungen eingerichtet sein. Inhalte einer solchen Bewertungsanalyse sind beispielsweise: Arbeitsplatz (Tisch, Stuhl, Arbeitsfläche), Arbeitsmittel (Bildschirmtyp und -größe, Tastatur, Fußstütze, Software), Arbeitsumfeld (Beleuchtung, Akustik, Wärme, Luftfeuchtigkeit, Farbgestaltung) und nicht zuletzt der Büroraum selbst (Bewegungsfläche, Verkehrswege, Raumhöhe, Blickkontakt). Die neuen Richtlinien sind bei den Krankenkassen erhältlich. Ihre Einhaltung soll von einer Fachkraft in Absprache mit einer Berufsgenossenschaft, dem Gewerbeaufsichtsamt und Sachverständigen kontrolliert werden. In der Praxis ignorieren zahlreiche Betriebe die einschlägigen Vorschriften für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, da deren Umsetzung mit Kosten verbunden ist.