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Geldwäsche

Geldwäsche, das Einschleusen von Gewinnen aus kriminellen Handlungen in den legalen Geldverkehr. Gewinne aus illegalen Handlungen, z. B. aus Prostitution, Rauschgifthandel, verbotenem Glücksspiel, Hehlerei, Erpressung und Steuerhinterziehung, werden mit verschiedenen Techniken in den Wirtschaftskreislauf eingebracht, so z. B. durch Unternehmensgründungen, Investitionen und Beteiligungen. Ziel ist vor allem die Verschleierung der illegalen Herkunft der Gelder.

Geldwäsche ist hauptsächlich ein Problem des organisierten Verbrechens und hat im Hinblick auf die Internationalisierung der Wirtschafts- und Finanzbeziehungen an Bedeutung zugenommen. In der Bundesrepublik verbietet § 261 StGB die Geldwäsche. Daneben existiert das Geldwäschegesetz (GwG), das Kredit- und Finanzinstituten erhebliche Verpflichtungen hinsichtlich verdächtiger Kunden bzw. Transaktionen auferlegt. Das Gesetz regelt die Identifizierungs-, die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungs- sowie die Anzeigepflichten. Außer Kreditinstituten unterliegen auch Versicherungsunternehmen beim Abschluss z. B. von Lebensversicherungen, Risiko- und selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen dem Geldwäschegesetz. Die Identifizierungspflicht besteht bei Lebensversicherungen für alle Bartransaktionen im Wert von 20 000 Mark und mehr, wenn der jährliche Beitrag zur Versicherung 2 000 Mark übersteigt oder wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht. Als Strafmaß für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sind Bußgelder bis zu 200 000 Mark vorgesehen.