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Industriestaat

Industriestaat, politisches Gemeinwesen, dessen Stabilität in hohem Maß von der Funktionsfähigkeit des industriellen Produktionssektors abhängig ist. Kennzeichnend für einen Industriestaat ist die enge Verquickung von Ökonomie und Politik. Neben den Ordnungsfunktionen (Regelungen und Verrechtlichungen) gehört die Schaffung geeigneter Vorbedingungen für das Industriewachstum sowie die Bewältigung seiner negativen Folgeerscheinungen zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Zur Förderung einer weiteren Expansion der industriellen Produktion stellt er die notwendigen Transport-, Kommunikations- und Entsorgungseinrichtungen (Strukturpolitik) bereit, sorgt mit geeigneten Bildungsangeboten für ein ausreichendes Reservoir qualifizierter Arbeitskräfte, trägt in der Forschungspolitik mit öffentlichen Mitteln zur Entwicklung und Einführung neuer lukrativer Technologien bei und tritt selbst als Großabnehmer industrieller Produkte in Erscheinung. Gleichzeitig kümmert sich der Staat um die Bewältigung der von der Industrie verursachten externen Effekte (ökologisches Krisenmanagement etc.), um die Versorgung freigesetzter Arbeitskräfte und um einen finanziellen Lastenausgleich.