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| 1. | Einleitung |
Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder natürliche Substanzen, die zum Schutz von Nutz- bzw. Kulturpflanzen vor Schädlingen eingesetzt werden.
| 2. | Chemische Pflanzenschutzmittel |
Chemische Pflanzenschutzmittel werden in erster Linie im Getreide-, Obst- und Gemüseanbau eingesetzt, aber u. a. auch auf Baumwoll-, Kautschuk- und Tabakplantagen. Weltweit werden rund die Hälfte aller Pflanzenschutzmittel in Getreide-, Soja- und Baumwollkulturen verwendet. In der Forstwirtschaft kommen Pflanzenschutzmittel nur selten zum Einsatz, allenfalls dann, wenn ein Wald durch die Massenvermehrung einer Schädlingsart bedroht ist. Man unterscheidet u. a. Pflanzenschutzmittel gegen Unkräuter (Herbizide), Pilze (Fungizide), Insekten (Insektizide), Nagetiere (Rodentizide) und Bakterien (Bakterizide).
Viele der eingesetzten Stoffe töten die Schädlinge oder machen sie z. B. durch Insektenhormone unfruchtbar. Im Gegensatz zu solchen Kontaktgiften werden so genannte systemische Mittel von der Pflanze aufgenommen und dann als Fraßgift weitergegeben. Manche Herbizide wirken auch auf den Stoffwechsel der unerwünschten Pflanze: Phenoxy-Carbonsäuren beispielsweise ahmen die Wirkung von Pflanzenhormonen nach und haben ein übermäßiges Wachstum zur Folge, so dass das Unkraut an Nährstoffmangel zugrunde geht. Pflanzenschutzmittel variieren in ihrer chemischen Struktur. Die meisten enthalten anorganische Metallverbindungen, Phosphorsäureester, halogenierte und heterocyclische Kohlenwasserstoffe sowie Pyrethroide.
Pflanzenschutzmittel gehören zu den kommerziell wichtigsten Erzeugnissen der chemischen Industrie. Allein in Deutschland werden jedes Jahr mehr als 80 000 Tonnen Pflanzenschutzmittel hergestellt und rund 25 000 Tonnen eingesetzt. Der Einsatz steigt vielerorts seit Jahrzehnten stetig an, u. a. weil sich Schädlinge in den vorherrschenden Monokulturen leicht ausbreiten. Verlässliche Ernten werden außerdem immer wichtiger, da die Zahl der Weltbevölkerung kontinuierlich steigt.
Siehe auch Pestizide; Schädlingsbekämpfung; Unkrautbekämpfung
| 3. | Gesetzliche Vorschriften und internationale Regelungen |
Da ein Großteil der industriell erzeugten Pflanzenschutzmittel giftig ist, unterliegt ihre Anwendung meist gesetzlichen Vorschriften. In Deutschland ist ihr Einsatz durch das Pflanzenschutzgesetz geregelt. Bevor ein Mittel ausgebracht werden darf, muss durch toxikologische Untersuchungen seine Wirkung auf Umwelt und Mensch ermittelt werden. Der ADI-Wert (englisch Acceptable Daily Intake: duldbare tägliche Aufnahme) bezeichnet die Höchstmenge an Rückstanden, die bei einer täglichen Einnahme eines belasteten Lebensmittels für den Menschen als gesundheitlich unbedenklich gilt. Geprüfte und zugelassene Produkte sind mit Zulassungsnummer und -zeichen versehen. Nachdem ein Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde, ist eine Karenzzeit vorgeschrieben, bevor damit behandelte Pflanzen oder Pflanzenteile als Lebensmittel verkauft werden dürfen.
In Deutschland umfasste die Liste zugelassener Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2006 mehr als tausend Substanzen. Der grenzüberschreitende Handel mit Pflanzenschutzmitteln unterliegt u. a. den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes sowie internationalen Regelungen. Zu Letzteren gehört das PIC-Verfahren (englisch Prior Informed Consent: Zustimmung nach vorheriger Kenntnisnahme). Die Rotterdam-Konvention machte es 1998 rechtlich bindend. Sie enthält eine Liste mit 22 Pflanzenschutzmitteln (z. B. Lindan, Aldrin, Dieldrin, Parathion), die nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Importländer ausgeliefert werden dürfen und deren Ausfuhr mitteilungspflichtig ist. In der 2001 unterzeichneten Stockholm-Konvention (POP-Konvention) geht es um die so genannten langlebigen organischen Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP), zu denen viele Pflanzenschutzmittel zählen. Die Konvention hat zum Ziel, die Freisetzung von POP zu verbieten oder stark einzuschränken. Beide Konventionen traten 2004 mit der jeweiligen Ratifizierung des 50. Vertragsstaates in Kraft.
| 4. | Biologische Pflanzenschutzmittel |
Als Ersatz für die giftigen Pflanzenschutzmittel aus industrieller Fertigung werden zunehmend biologische Pflanzenschutzmittel angewendet. Sie haben weniger oder gar keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Mensch. Um Pilzbefall oder Bakterieninfektionen zu hemmen, kocht man z. B. Extrakte aus Brennnesseln oder Ackerschachtelhalm und lässt sie einige Tage gären, bevor sie als gülleartiger Dünger ausgebracht oder als Brühe gespritzt werden. Algenextrakte – vor allem aus Seetangarten – haben eine fungizide oder bakterizide Wirkung, manche schützen auch gegen Fadenwürmer. Eine besondere Form organischer Pflanzenschutzmittel sind die so genannten Pflanzenstärkungsmittel, die Schädlinge nicht direkt angreifen. Sie enthalten meist Vitamine und Spurenelemente, die die Regeneration einer Pflanze bei Gewebeschäden sowie Keimung und Wachstum fördern. Auch im Humus gebildete Huminsäuren und etherische Öle gehören zu diesen Mitteln. Mykorrhiza-Pilze können ebenfalls der Pflanzenstärkung dienen, indem sie eine Symbiose mit zu schützenden Pflanzen eingehen.