Pflanzenschutzmittel
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Pflanzenschutzmittel
3. Gesetzliche Vorschriften und internationale Regelungen

Da ein Großteil der industriell erzeugten Pflanzenschutzmittel giftig ist, unterliegt ihre Anwendung meist gesetzlichen Vorschriften. In Deutschland ist ihr Einsatz durch das Pflanzenschutzgesetz geregelt. Bevor ein Mittel ausgebracht werden darf, muss durch toxikologische Untersuchungen seine Wirkung auf Umwelt und Mensch ermittelt werden. Der ADI-Wert (englisch Acceptable Daily Intake: duldbare tägliche Aufnahme) bezeichnet die Höchstmenge an Rückstanden, die bei einer täglichen Einnahme eines belasteten Lebensmittels für den Menschen als gesundheitlich unbedenklich gilt. Geprüfte und zugelassene Produkte sind mit Zulassungsnummer und -zeichen versehen. Nachdem ein Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde, ist eine Karenzzeit vorgeschrieben, bevor damit behandelte Pflanzen oder Pflanzenteile als Lebensmittel verkauft werden dürfen.

In Deutschland umfasste die Liste zugelassener Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2006 mehr als tausend Substanzen. Der grenzüberschreitende Handel mit Pflanzenschutzmitteln unterliegt u. a. den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes sowie internationalen Regelungen. Zu Letzteren gehört das PIC-Verfahren (englisch Prior Informed Consent: Zustimmung nach vorheriger Kenntnisnahme). Die Rotterdam-Konvention machte es 1998 rechtlich bindend. Sie enthält eine Liste mit 22 Pflanzenschutzmitteln (z. B. Lindan, Aldrin, Dieldrin, Parathion), die nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Importländer ausgeliefert werden dürfen und deren Ausfuhr mitteilungspflichtig ist. In der 2001 unterzeichneten Stockholm-Konvention (POP-Konvention) geht es um die so genannten langlebigen organischen Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP), zu denen viele Pflanzenschutzmittel zählen. Die Konvention hat zum Ziel, die Freisetzung von POP zu verbieten oder stark einzuschränken. Beide Konventionen traten 2004 mit der jeweiligen Ratifizierung des 50. Vertragsstaates in Kraft.