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Scharia

Scharia, auch Shari’a, arabischer Begriff im Kontext von monotheistischen Religionen und religiösem Recht, der sich ganz allgemein auf alle monotheistischen Religionen und ihre Erscheinungen bezieht. Im Islam umfasst die Scharia die das Leben eines Gläubigen bestimmenden Gesetze und Regelungen. In der Bedeutung von islamischem Recht ist Scharia auch in den europäischen Sprachgebrauch eingegangen.

Da der Koran von den Gläubigen fordert, in allen Bereichen des Alltags dem Wort Gottes zu folgen, kennt der Islam keine Trennung zwischen religiösem und weltlichem Recht: Die Scharia umfasst die Glaubenspraxis ebenso wie das Familien-, Erbschafts-, Wirtschafts-, Verwaltungs-, Straf- oder Prozessrecht. Als Grundlage des islamischen Rechts dienen in erster Linie der Koran und das Vorbild (Sunna), wie es in den Hadithen überliefert ist. Nach dem Tod des Mohammed übernahmen es seine engen Vertrauten, in Streitfragen über das rechtmäßige Verhalten der Gemeinde zu entscheiden. Die Urteile wurden nach dem Konsensprinzip (ijma) gefällt, woraus sich später die gegenseitige Tolerierung der verschiedenen Rechtsschulen ableitete. Methodisch griff man auf die Rechtsanalogie (qiyas, ijtihad) zurück, wobei auch Brauch und Gewohnheitsrecht als Grundlage anerkannt wurden. Daraus entwickelten sich im Lauf der Zeit ein kanonisiertes Recht mit eigenen Institutionen und die islamische Rechtswissenschaft (fiqh); die Aufgabe, Rechtsgutachten (fatwas) zu erstellen, fiel eigens ausgebildeten Gelehrten (den Muftis oder Mujtahid) zu.

Unter den Abbasiden bildeten sich ab 750 verschiedene Rechtsschulen (madhab) heraus, von denen sich vier sunnitische – die Hanafi-, Maliki-, Shafi’i- und die Hanbali-Schule – durchsetzten; als bedeutendste schiitische entwickelte sich die Jafari- bzw. imamitische Rechtsschule. Ash-Shafi’i (767-820) gilt als der eigentliche Schöpfer des islamischen Rechts. Zwar wurde die Scharia, abgesehen von religiösen Belangen, in den neu gegründeten Nationalstaaten durch ein modernes Zivil- und Strafrecht ersetzt; den radikalsten Bruch vollzog dabei die Türkei. Dennoch wirkt es vor allem im Personenstandsrecht vieler Länder bis heute nach. In Saudi-Arabien und im Iran etwa ist die Scharia Grundlage auch der säkularen Rechtsprechung.