| Internationaler Strafgerichtshof | Artikelansicht | ||||
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| 1. | Einleitung |
Internationaler Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC), juristisches Organ der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Den Haag zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Mit dem Internationalen Strafgerichtshof wurde in Ergänzung zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem zwischenstaatliche Auseinandersetzungen verhandelt werden, und im Unterschied zu den Sondergerichten mit zeitlich und räumlich begrenztem Auftrag (Internationales Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien, Internationales Tribunal für Kriegsverbrechen in Ruanda) ein permanent bestehendes Strafgericht geschaffen, das schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Individuen verfolgt, sofern die jeweiligen nationalen Gerichte ihrer Strafverfolgungspflicht nicht nachkommen oder nicht nachkommen können. Als weitere Delikte, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen könnten, stehen die Bereiche Aggression (der jedoch erst noch definiert werden muss) sowie Terrorismus und Drogenhandel zur Diskussion.