Internationaler Strafgerichtshof
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Internationaler Strafgerichtshof
2. Statut

Das Statut zur Schaffung des Gerichtshofs, das so genannte Römische Statut, wurde von der „Diplomatischen Staatenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs” am 17. Juli 1998 in Rom beschlossen. Von den teilnehmenden Delegationen stimmten 120 für den Entwurf, sieben waren dagegen (darunter die USA), 21 Staaten enthielten sich der Stimme. In der Folgezeit unterzeichneten insgesamt 139 Staaten, auch die USA, das Statut, und am 1. Juli 2002 trat es in Kraft, nachdem die dafür notwendige Anzahl von 60 Ratifikationen erreicht worden war. Ende 2006 hatten das Statut insgesamt 104 Staaten ratifiziert.

Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert die einzelnen Verbrechen und legt die Zuständigkeit des Gerichts, seine Organisationsstruktur und die Finanzierung fest. Außerdem regelt es die allgemeinen Strafrechtsprinzipien, das Strafverfahren, die einzelnen Strafen sowie die Strafvollstreckung.

Der Strafgerichtshof kann nur dann tätig werden, wenn die nationalen Gerichte nicht bereit (etwa in einer Diktatur) oder nicht in der Lage sind (beispielsweise in einem durch Krieg zerstörten Staat), die Straftat zu verfolgen, wenn außerdem der Staat, auf dessen Gebiet das Verbrechen begangen wurde, oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Täter besitzt, das Statut des Gerichtshofs ratifiziert hat. Allerdings kann der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auch ohne diese Voraussetzungen dem Gerichtshof Fälle überweisen; umgekehrt kann der Sicherheitsrat per Mehrheitsbeschluss auch Verfahren vor dem Strafgerichtshof aussetzen.

In der Strafzumessung ist der Internationale Strafgerichtshof weitgehend frei, er kann Haftstrafen von bis zu 30 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafen verhängen. Die Strafvollstreckung kann durch jeden Vertragsstaat durchgeführt werden, der sich hierzu bereit erklärt; die Niederlande als Sitz des Gerichtshofs stehen für den Strafvollzug jederzeit zur Verfügung.

Der Internationale Strafgerichtshof setzt sich aus 18 Richtern sowie einem Chefankläger zusammen, die von den Teilnehmerländern für eine einmalige Amtszeit von jeweils neun Jahren gewählt werden, wobei jedes Teilnehmerland höchstens einen Richter entsenden darf. Die Finanzierung des Gerichtshofs erfolgt durch Mittel der Vereinten Nationen und durch Beiträge der Vertragsstaaten. Mit dem In-Kraft-Treten des Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof am 1. Juli 2002 nahmen erst einige wenige Mitarbeiter des Gerichts die Arbeit auf. Im Februar 2003 wurden die 18 Richter gewählt, darunter sieben Frauen. Mit der Vereidigung des Argentiniers Luis Moreno Ocampo als Chefankläger am 16. Juni 2003 war das Gericht vollständig besetzt und konnte seine praktische Arbeit aufnehmen.