Internationaler Strafgerichtshof
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Internationaler Strafgerichtshof
3. Sonderfall USA

Kurz vor dem In-Kraft-Treten hatten die USA ihre Unterschrift unter das Statut zurückgezogen. Als Begründung wurde die Tatsache angeführt, dass der Strafgerichtshof nicht durch den UN-Sicherheitsrat errichtet worden war; schwerer wog jedoch die Befürchtung, dass der Strafgerichtshof politisch gegen die USA instrumentalisiert werden und sich gegen amerikanische Soldaten richten könnte, die im Ausland Krieg führten oder sich an Friedensmissionen beteiligten. Bereits 2001 hatte der Kongress der USA ein Gesetz verabschiedet, das der US-Regierung eine Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof untersagt und Sanktionen gegen die Ratifikanten des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vorsieht. Auch Israel verweigerte die Ratifikation, ebenso Russland und China. Die Spannungen zwischen den Befürwortern des Strafgerichtshofs und den USA erreichten unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Statuts im Juli 2002 einen Höhepunkt: Die USA forderten ultimativ die volle Immunität ihrer Soldaten vor dem Strafgerichtshof, andernfalls drohten sie UN-Friedensmissionen durch ihr Veto im Sicherheitsrat zu verhindern, so z. B. die zu dieser Zeit gerade anliegende Verlängerung des UN-Mandats für Bosnien-Herzegowina. Man einigte sich schließlich auf einen von vielen Seiten scharf kritisierten Kompromiss: Mit der Resolution 1422 vom 12. Juli 2002 gestand der Sicherheitsrat allen an UN-Einsätzen Beteiligten aus denjenigen Staaten, die dem Römischen Statut nicht beigetreten waren, für ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2003, die volle Immunität vor dem Strafgerichtshof zu und bekundete die Absicht, diese Bestimmung regelmäßig um weitere zwölf Monate zu verlängern.

Dieses Zugeständnis ging den USA jedoch nicht weit genug: Sie verabschiedeten ein Gesetz, das u. a. US-Behörden und -Geheimdiensten die Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof untersagt und Staaten, die das Römische Statut unterzeichnet haben, den Entzug der Militärhilfe androht. Zudem suchten sie mit möglichst vielen Staaten bilaterale Verträge abzuschließen, die eine Überstellung amerikanischer Staatsbürger durch die Vertragsstaaten an den Strafgerichtshof verbieten. Während eine Reihe von Staaten – als erste Rumänien und Israel – entsprechende Verträge mit den USA schlossen, lehnte der Großteil der Europäischen Union (EU) solche Abkommen unter Hinweis auf ihre Unvereinbarkeit mit dem Römischen Statut zunächst strikt ab, fand sich dann aber auf Druck Italiens und Großbritanniens sowie vor dem Hintergrund zunehmender Spannungen zwischen der EU und den USA zu einem Kompromiss bereit, wonach bilaterale Verträge mit den USA über die Nicht-Auslieferung von US-Bürgern unter strengen Bedingungen legitim und mit der Integrität des Strafgerichtshof vereinbar seien.

Im Juni 2003 verlängerte der UN-Sicherheitsrat diese Kompromissbestimmung für die USA um ein weiteres Jahr; 2004 zogen die USA ihren Antrag auf Verlängerung der Sonderregelung von sich aus zurück, da sich eine Ablehnung durch den Sicherheitsrat andeutete.