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Lehrgedicht

Lehrgedicht, erstmals 1646 bei Georg Philipp Harsdörffer belegte Sammelbezeichnung für lyrische Texte, bei denen die didaktische Vermittlung von Lehren oder von Wissen im Vordergrund steht.

Das Lehrgedicht bildet keine Gattung im eigentlichen Sinn, da es nicht an bestimmte Ausdrucksformen gebunden ist. Zudem lässt sich oft nur schwer unterscheiden, ob das Didaktische den entscheidenden Aspekt eines Gedichts bildet oder aber nur einen Aspekt unter anderen. Zum Grenzbereich des Lehrgedichts gehören die philosophischen Lehrgedichte sowie die sentenzhaften Gnomen der Antike, die Spruchdichtung des Mittelalters, die vor allem im Spätmittelalter verbreiteten volkstümlichen Priameln und bestimmte Formen des Epigramms. Besondere Bedeutung hinsichtlich der Vermittlung von moralischen Vorstellungen wurde dem Lehrgedicht vor allem in der Aufklärung beigemessen. Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schelling regten eine Wiederaufnahme lehrhafter Dichtung nach dem Vorbild des Lukrez an. Im 19. und im 20. Jahrhundert nahm das Lehrgedicht nur noch eine untergeordnete Stellung ein.