Radiologie
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Radiologie
3. Therapeutische Radiologie

Die therapeutische Radiologie, auch Strahlentherapie oder Strahlenbehandlung, befasst sich mit der Behandlung maligner (bösartiger) Erkrankungen mittels ionisierender Strahlung – allein oder in Kombination mit künstlicher Hyperthermie oder Arzneimittelgaben. Diese Praxis ist zurückzuführen auf die Entdeckung natürlich vorkommender radioaktiver Elemente im 19. Jahrhundert. Solche Behandlungen werden je nach dem angewendeten Energiebereich unterschieden in oberflächliche (weniger als 120 keV oder Kilo-Elektronenvolt), Orthovolt- (120 bis 1 000 keV) und Megavolttherapie (über 1 000 keV). Oberflächliche Strahlentherapie wird zur Behandlung maligner Erkrankungen der Haut, Augen oder anderer Körperoberflächen angewendet. Orthovolttherapie wurde mittlerweile größtenteils durch Megavolttherapie ersetzt (dabei kommen Cobalt-, Betatrontherapie und Teilchenbeschleuniger, z. B. Linearbeschleuniger, zum Einsatz). Mit Hilfe der Megavolttherapie können die erforderlichen Strahlenmengen effizienter und wirkungsvoller auf Tumore tief im Körperinneren gerichtet und gleichzeitig die Haut und umgebendes gesundes Gewebe weitgehend geschont werden.

Das Prinzip der Strahlentherapie basiert darauf, dass Tumorgewebe gegenüber Strahlung meist empfindlicher ist als gesundes Gewebe, weil Tumorgewebe sich rascher teilt; gesundes Gewebe erneuert sich nach Strahleneinwirkung besser als Tumore und Tumorzellen. Durch ionisierende Strahlung wird die Erbsubstanz der bestrahlten Zellen (die Desoxyribonucleinsäure oder DNA) geschädigt. Dadurch wird die Zellteilung verhindert oder die DNA mutiert, so dass es zu Störungen der Zellfunktion kommt und die Zellen absterben. Eine Strahlendosis, die für die Zerstörung von Tumorzellen ausreicht, schädigt angrenzendes gesundes Körpergewebe in der Regel nur vorübergehend. Ist ein Krebsgeschwür jedoch in der Lage, sich nach der Bestrahlung so gut wie oder sogar besser als gesundes Gewebe zu regenerieren, so wird es als strahlenresistent bezeichnet. In diesen Fällen ist die Strahlentherapie keine geeignete Behandlungsmethode.

Strahlentherapie wird in folgenden Fällen als alleinige Behandlung eingesetzt: bei den meisten Krebserkrankungen der Haut, bestimmten Krebsstadien des Gebärmutterhalses, der Gebärmutter, der weiblichen Brust, der Prostata (Vorsteherdrüse) sowie bei einigen Arten der Leukämie und des Lymphkrebses, insbesondere bei der Hodgkin-Krankheit. In diesen Fällen dient die Strahlentherapie der Heilung. Kommt die Strahlentherapie in Verbindung mit Antikrebsmedikamenten zum Einsatz (kombinierte Therapie), wird sie entweder ebenfalls zur Heilung oder aber palliativ angewendet, d. h. lediglich krankheitsmildernd. In der Regel wird Strahlentherapie vor oder unmittelbar nach operativer Entfernung eines Tumors eingesetzt, um Tumorzellen zu zerstören, die sich über das entfernte Gewebe hinaus ausbreiten könnten (oder bereits ausgebreitet haben). Häufig wird die Strahlentherapie auch angewendet, um erneutes Tumorwachstum nach der Entfernung zu verhindern.

Zu den Nebenwirkungen einer Strahlentherapie gehören Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen; dieser Symptomkomplex wird als Strahlenkater bezeichnet. Darüber hinaus treten Hautrötungen, Juckreiz und Beeinträchtigungen des Magen-Darm-Traktes auf. Hinzu kann eine Störung des Immunsystems kommen, so dass die Patienten leichter an Infektionen erkranken. Durch Strahlentherapie besteht insbesondere für Kinder ein gewisses Risiko, dass Krebserkrankungen ausgelöst werden. So stellte man bei Kindern, die hohen Strahlendosen ausgesetzt waren, maligne Geschwüre an der Schilddrüse fest. Auch Leukämie kann entstehen, wenn Kinder wegen anderer Krebserkrankungen eine Strahlentherapie erhalten.