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| 4. | Der Radiologe und seine Mitarbeiter |
Der Radiologe ist ein Arzt, der nach abgeschlossenem Medizinstudium eine fünf- bis siebenjährige Facharztweiterbildung im Krankenhaus und an nuklearmedizinischen oder radiologischen Instituten absolviert hat und dabei in diagnostischer und therapeutischer Radiologie ausgebildet wurde. Nach bestandener Facharztprüfung kann er sich je nach Interesse auf bestimmte Teilgebiete der Radiologie konzentrieren, z. B. auf die pädiatrische (kinderheilkundliche), orthopädische, genitalurologische (Geschlechts- und Harnorgane betreffende) oder gastrointestinale (Magen und Darm betreffende) Radiologie. Die Neuroradiologie ist ein eigenständiges Fachgebiet mit eigener Facharztweiterbildung. Der Radiologe hat die Wahl zwischen verschiedenen Berufswegen. Er kann in einem Krankenhaus oder als niedergelassener Facharzt tätig werden, als Dozent eine Universitätslaufbahn anstreben oder in die Forschung oder den Staatsdienst gehen.
Dem Radiologen stehen Strahlenphysiker, -biologen und medizinisch-technische Röntgenassistenten (MTR) zur Seite. Wie der Radiologe kann sich auch der MTR auf ein bestimmtes Teilgebiet spezialisieren. Ein geprüfter MTR ist dafür qualifiziert, bestimmte radiologische Verfahren durchzuführen und bei einigen Verfahren zu assistieren. Dies erfolgt jedoch stets nach Anweisung und unter Aufsicht eines Radiologen. Die Ausbildung zum MTR befähigt nicht zur Bewertung radiologischer Untersuchungen.