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| 2. | Augustus und die Begründung des Prinzipats (27 v. Chr. bis 14 n. Chr.) |
Octavians Sieg über Marcus Antonius bei Aktium 31 v. Chr. beendete das Jahrhundert der Bürgerkriege und machte den 31-Jährigen faktisch zum Alleinherrscher des Römischen Reiches. Octavian schritt nun zur Institutionalisierung und Legalisierung seiner gewaltsam usurpierten Macht. Anders als zuvor Caesar verschleierte er seine autokratische Stellung und kleidete sie ins Gewand republikanischer Rechtsbegriffe. Er nannte sich princeps („der Erste”) und demonstrierte so, dass er sich als Standesgenosse der Senatoren sah, die er – als Richter, Legionskommandeure und Statthalter in den Provinzen – an der Macht teilhaben ließ. 27 v. Chr. gab Octavian alle außerordentlichen Befugnisse an Senat und Volk zurück und nahm, gleichsam als zweiter Gründer Roms nach Romulus, den Ehrentitel Augustus („der Erhabene”) an. Augustus erhielt mit prokonsularischem Imperium (27 v. Chr.) und tribunizischer Gewalt (23 v. Chr.) faktisch den Oberbefehl über das Militär und die Finanzhoheit, ohne dass er die entsprechenden Magistraturen zu bekleiden hatte. Das Heer, das sich zu einem Berufsheer wandelte, verband er sich in der sozialen Nahbeziehung der Klientel, symbolisiert durch die Allgegenwart von Augustusbildnissen in den Legionslagern.
Die Legitimität des Prinzeps ruhte maßgeblich auf seiner Rolle als Friedensbringer nach dem Chaos der Bürgerkriege (siehe Augusteisches Zeitalter). Gleichwohl expandierte Rom, wenn auch zurückhaltender, unter Augustus weiter: auf dem Balkan bis zur Donau, in Spanien, das erst jetzt vollständig erobert wurde sowie in Germanien, wo freilich die Niederlage des Varus 9 n. Chr. über den Rhein hinausgehende Eroberungspläne scheitern ließ. Insgesamt leitete der augusteische Prinzipat eine Epoche außenpolitischer Konsolidierung ein: Mehr und mehr ging das Reich in die Defensive und konzentrierte sein militärisches Potential auf die Grenzbefestigung. Augustus förderte die Urbanisierung der Provinzen durch Anlage von Veteranenkolonien und großzügige Verleihung des römischen und latinischen Rechts. Nach und nach verbesserten sich die Aufstiegsmöglichkeiten für Provinzialen, die seit Kaiser Claudius (Regierungszeit 41-54 n. Chr.) auch in den Senatorenstand gelangen konnten.
Hauptproblem des Prinzipats war und blieb die Nachfolgefrage. Am meisten Legitimität konnte eine dynastische Lösung beanspruchen: Der Prinzeps „vererbte” Klientel und Vermögen, wie im Privatrecht üblich, seinem Nachkommen. Von den mangels eigener Söhne von Augustus adoptierten Kandidaten überlebte einzig Tiberius, der 14 n. Chr. reibungslos die Nachfolge des posthum vergöttlichten Augustus antreten konnte.