Naturrecht
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Naturrecht
1. Einleitung

Naturrecht, in der Moralphilosophie, -theologie und in der Rechtslehre versteht man darunter Prinzipien, die sich aus gleich bleibenden und dauerhaften Eigenschaften ableiten lassen, die dem Menschen von Natur aus zukommen. Diese sind der Maßstab für individuelles Verhalten und staatliches Recht. Das Naturrecht wird als unveränderlich und universell gültig angesehen. Je nach Verständnis des Begriffs Natur kann Naturrecht entweder ein Ideal bezeichnen, das die Menschen anstreben, oder ein allgemeines Gesetz, nach dem Menschen handeln. Dem Naturrecht steht das positive Recht, die Gesetze eines Staates, gegenüber.