Naturrecht
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Naturrecht
3. Christliche Vorstellungen

Die Naturrechtslehre der Stoa war mit dem christlichen Glauben vereinbar. Paulus schreibt, dass die Heiden, die dem mosaischen Gesetz nicht folgen, „von Natur aus die Vorschriften des Gesetzes erfüllen” (Römer 2, 14). Isidor von Sevilla, ein spanischer Kirchenvater des 6. Jahrhunderts n. Chr., vertrat die Ansicht, das Naturrecht werde überall instinktiv erkannt und befolgt, und nennt als Beispiele die Vorschriften über die Eheschließung und über die Zeugung von Kindern. Isidors Schriften, die der italienische Gelehrte Gratian (1140) in seiner Schrift Decretu, dem Rechtskanon des Mittelalters, zitiert, wurden unter den Scholastikern lebhaft diskutiert. Am bekanntesten ist die Naturrechtslehre des Thomas von Aquin. In seiner Summa Theologiae (1265-1273) bezeichnet Aquin Gottes vernünftige Lenkung der Schöpfung als das „ewige Gesetz”. Dieses bringt alle Wesen dazu, Taten anzustreben, die ihnen gemäß sind. Alle Vernunftwesen haben teil an der göttlichen Vernunft, insofern sie ihre eigenen Handlungen und die anderer lenken können. „Die Teilnahme aller Vernunftwesen am ewigen Gesetz heißt Naturgesetz.” Seine Vorschriften entsprechen der grundlegenden Veranlagung der menschlichen Natur. Nach Thomas von Aquin lässt sich demnach Gutes und Böses mit dem Licht der Vernunft voneinander unterscheiden.