Gewerkschaften
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Gewerkschaften
1. Einleitung

Gewerkschaften, Organisationen von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Durchsetzung gemeinsamer wirtschaftlicher und sozialer Interessen.

Gewerkschaften, die sich je nach Branche auf überbetrieblicher Grundlage bilden, sind unabhängig vom Staat, von Parteien und den Kirchen. Gewerkschaften können nach Organisationsformen unterschieden werden: nach dem Berufsverbandsprinzip (getrennt nach Berufsgruppen) und dem Industrieverbandsprinzip, das für die überwiegende Mehrheit der heutigen Gewerkschaft gilt.

Wichtigste Aufgabe einer Gewerkschaft ist der Abschluss eines Tarifvertrages, der in den jeweiligen Branchen mit den zuständigen Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wird.

Neben Lohnabschlüssen werden in Tarifverträgen auch Vereinbarungen über Arbeitszeit, Ausbildung, Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Maßnahmen zum Schutz für Jugendliche, Frauen und Behinderte getroffen.

Darüber hinaus haben sich die Gewerkschaften zum Ziel gesetzt, die betriebliche wie überbetriebliche Mitbestimmung und die Vermögensbildung für Arbeitnehmer weiter auszubauen. Nach ihrem Selbstverständnis setzen sich die Gewerkschaften generell für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ein. Sie nehmen Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung, die die Rahmenbedingungen für die Sozialversicherungen, die Betriebsverfassungsgesetzgebung und den Arbeitsschutz vorgeben.

Die größte Arbeitnehmerorganisation in Deutschland ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), in dem acht Einzelgewerkschaften organisiert sind:

Weitere Arbeitnehmerorganisationen sind u. a. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) und die Union der Leitenden Angestellten (ULA) sowie zahlreiche branchenspezifische Berufsverbände.