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Die Richter |
Der IGH setzt sich aus 15 hauptamtlichen Richtern zusammen, die vom Sicherheitsrat und der Generalversammlung nach Abstimmung mit absoluter Mehrheit auf neun Jahre gewählt werden. Ihre Wiederwahl ist möglich. Die Richter, die aus verschiedenen Ländern und Rechtskreisen stammen müssen, sind keine Vertreter ihrer Länder, sondern werden auf Grundlage ihrer Kenntnis des internationalen Rechtes gewählt. Eine Amtsenthebung eines Richters kann nur durch einstimmige Entscheidung der anderen erfolgen. Falls in einem Streitfall kein Richter aus einem beteiligten Land stammt, so kann dieses Land einen Richter auswählen. Eine handlungsfähige Besetzung des Gerichts besteht aus neun Richtern, die Urteile werden durch Mehrheitsentscheid der anwesenden Richter gefällt.
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