Donau
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Donau
3. Nutzung

Die Donau ist seit dem Altertum eine wichtige Verbindung zwischen Westeuropa und dem Schwarzen Meer. Im 3. Jahrhundert n. Chr. bildete sie die Nordgrenze des Römischen Reiches. Im Mittelalter dienten die an der Donau errichteten Städte als wichtige Handelszentren. Bei den Kreuzzügen stellte die Donau einen bevorzugten Verbindungsweg nach Byzanz (Konstantinopel) dar; Ende des 14. Jahrhunderts erleichterte sie den Vormarsch der Türken nach Mittel- und Westeuropa. Nach der Zurückdrängung der Türken gewann die Donau später im 19. Jahrhundert als internationale Handelsstraße an Bedeutung und wurde zur wichtigen Verbindung zwischen den aufstrebenden Industriezentren in Deutschland und den landwirtschaftlich geprägten Gebieten auf dem Balkan.

Seit Beginn des 17. Jahrhunderts gibt es Abkommen über die Nutzung der Donau. Durch die Bestimmungen des Pariser Vertrags aus dem Jahr 1856 wurde eine Europäische Kommission eingerichtet, die allen Staaten, auch den Nicht-Anrainerstaaten, das Recht der freien Schifffahrt auf der Donau garantierte. Während des 2. Weltkrieges wurden die bestehenden Kommissionen von Deutschland, das von 1940 bis 1944 den gesamten Fluss kontrollierte, entlassen. Nach dem 2. Weltkrieg war der Rechtsstatus der Donau umstritten. Die kommunistischen Anrainerstaaten der Donau beschlossen die Belgrader Donaukonvention, der Österreich 1960 beitrat. Deutschland nimmt als ständiger Beobachter bei den Sitzungen der Kommission teil.