Internationaler Währungsfonds
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Internationaler Währungsfonds
2. Tätigkeitsbereiche

Der IWF finanziert sich durch Einzahlungen der Mitgliedsländer. Diese Einzahlungen hängen ab vom Anteil am Fonds (Quote), der jedem Mitglied zugewiesen wird und seiner Stellung in der Weltwirtschaft entspricht. Nach der Quote bemisst sich das Stimmrecht des Mitgliedslandes bei Beratungen des IWF und der Umfang der so genannten Sonderziehungsrechte. Diese stellen eine Gutschrift des Fonds an das Mitgliedsland dar; sie können u. a. zum Devisenerwerb eingesetzt werden. Die USA verfügen im IWF über die größte Quote. Das Gesamtvolumen der Sonderziehungsrechte beläuft sich (1999) auf 212 Milliarden, was einem Betrag von rund 300 Milliarden US-Dollar entspricht.

Mitglieder mit vorübergehenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten können beim IWF Devisenkredite beantragen, und zwar aus dem zusammengelegten Fonds, in den alle Mitglieder eingezahlt haben. Der IWF kann auch Mittel von offiziellen Einrichtungen leihen, und die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) von 1962 gaben ihm das Recht, sich Kredite vom so genannten „Zehner-Klub” der industrialisierten Länder zu beschaffen. Diese haben sich verpflichtet, falls nötig bis zu 6,5 Milliarden US-Dollar verfügbar zu machen (diese Summe wurde mittlerweile auf 17 Milliarden US-Dollar erhöht). Der Kreditnehmer zahlt für die vom IWF bereitgestellten Mittel einen Zins, der unter den auf dem freien Geld- und Kapitalmarkt üblichen Zinssätzen liegt. Das Mitglied, dessen Währung eingesetzt wird, erhält nahezu die gesamten Zinszahlungen, und nur ein kleiner Rest verbleibt beim Fonds zur Deckung der Betriebskosten.

Der Internationale Währungsfonds unterstützt gezielt auch die Wirtschaftsentwicklung in bestimmten Ländern, so z. B. die Einrichtung funktionierender freier Marktwirtschaften in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes. Dazu wurde 1993 ein besonderer Fonds eingerichtet, um Handels- und Zahlungsbilanzschwierigkeiten auszugleichen, die bei der Umstellung von Planwirtschaften auf die Bedingungen der Marktwirtschaft zwangsläufig entstehen. Bis Mitte 1994 hatte er mehr als 4,3 Milliarden Sonderziehungsrechte an 44 Länder vergeben.