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| 3. | Staats- und Gesellschaftsstruktur des Osmanischen Reiches |
Mit den Eroberungen von Süleiman II., dem Prächtigen, erreichte das Osmanische Reich seinen Höhepunkt. Er ließ die Regelung des Sozialwesens, der Verwaltung und der Regierung, die sich seit dem 14. Jahrhundert immer weiter entwickelt hatten, kodifizieren und schuf so die Grundlage für das bis zum Ende des Reiches geltende osmanische Recht. Aus diesen Gesetzessammlungen geht hervor, dass die Gesellschaft in eine führende osmanische Oberschicht und in eine Klasse von Untertanen (Rajahs), die „behütete Herde” des Sultans, gegliedert war.
Das grundlegende Recht des Herrschers bestand darin, über die Reichtümer des Landes zu bestimmen. Der Sultan verteilte sie auf administrative und wirtschaftliche Einheiten und übertrug deren Verwaltung seinen Vertretern, die ebenfalls das Recht zum Einzug der anfallenden Steuern hatten. Diese Beamten wurden als „Sklaven” des Sultans betrachtet; da jedoch Sklaven in der Gesellschaft Vorderasiens den sozialen Status ihrer Herren erwarben, stiegen sie zur eigentlichen Herrscherschicht in der osmanischen Gesellschaft auf. Ihre Macht war begrenzt auf Funktionen, die mit der Verwaltung der Reichtümer des Reiches sowie mit der Ausweitung und Verteidigung der sozialen Stellung, die dies ermöglichte, zu tun hatten.
Um diese Funktionen wahrnehmen zu können, wurde die Oberschicht in vier grundlegende „Institutionen” oder Fraktionen unterteilt: Die imperiale Fraktion, verantwortlich für den so genannten Innen- oder Palastdienst, kümmerte sich um den Haushalt des Sultans, während der „Außendienst”, die Ministerien, die einem Großwesir als regierendem Stellvertreter des Sultans unterstanden, die Staatsgeschäfte leitete.
Die wichtigste Institution des osmanischen Staates war die Armee. Die ersten Truppen der Osmanen bestanden aus der türkischen Kavallerie (spahis). Je mehr Land erobert wurde, desto umfangreicher war der Sold, den die türkisch-muslimischen Glaubenskrieger bekamen. Die leicht bewaffneten Reiter reichten jedoch für eine effektive Kriegsführung nicht aus. Ab Mitte des 14. Jahrhunderts begannen die Osmanen, Söldnertruppen (aus z. B. Sklaven und Kriegsgefangenen) zu rekrutieren. Ab dem 15. Jahrhundert wurden christliche Jugendliche (devshirme) aus dem Balkan eingezogen. Aus diesen Truppen (Kapikulli) gingen die Janitscharen hervor. Diese trugen wesentlich zu den militärischen Erfolgen der Osmanen seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bei.
Der osmanische Verwaltungsapparat war auf die Bedürfnisse der Truppen zugeschnitten. Die Provinzen bestanden aus Militärbezirken. Hauptaufgabe der Beamten war es, die Timariots (zum Kriegsdienst Verpflichtete) für die Feldzüge einzuberufen. Ein Aufgabenschwerpunkt der Zentralverwaltung lag darin, für die finanziellen Mittel und die Verpflegung der Kapikulli zu sorgen. Straßen und Brücken wurden für die Truppenbewegungen gebaut.
Die religiös-kulturelle Fraktion vergab unter den muslimischen Untertanen des Sultans religiöse Führungsämter und trug die Verantwortung für das Bildungs- und Rechtswesen. Muslimischen Beauftragten oblag die Rechtspflege. Wichtige Positionen wurden dabei von den Kadis besetzt, denen die Kommunalverwaltung und das Strafrecht unterstand. Die Verwaltung bediente sich der türkischen Sprache, die in arabischer Schrift geschrieben wurde.
Die herrschende Klasse bestand aus zwei rivalisierenden Gruppen: (1) muslimische Turkmenen, Araber und Iraner, die im 14. und 15. Jahrhundert zusammen die türkische Oberschicht des Osmanischen Reiches stellten, und (2) christliche Kriegsgefangene und Sklaven, die angeworben, zum Islam bekehrt und nach dem berühmten Dewschirme-System (Knabenlese) ausgebildet wurden. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts übernahm letztere Gruppe die Führungsrolle und beherrschte die ehemalige Oberschicht.
Die Bevölkerung des Osmanischen Reiches war hinsichtlich Sprache, Kultur und Religion heterogen. Die Mehrheit der Bevölkerung in den europäischen Provinzen stellten Christen der orthodoxen Kirche. In Thrakien, Makedonien, Bulgarien, Bosnien und Albanien verbreitete sich allerdings der Islam. In den asiatischen Provinzen bildeten Muslime die Mehrheit der Bevölkerung, viele von ihnen waren Anhänger des Sufismus. Der Staat ließ den Religionsgemeinschaften bei der Regelung ihrer Angelegenheiten freie Hand. Die Bevölkerung war in Religionsgemeinschaften (Millets) sowie in wirtschaftlichen und sozialen Gilden und Zünften organisiert. Die jüdischen, griechisch-orthodoxen, armenischen, gregorianischen und muslimischen Millets sowie die später hinzukommenden römisch-katholischen, protestantischen und bulgarisch-orthodoxen Millets erhielten eine gewisse religiöse und kulturelle Autonomie zugebilligt. Das Gros bildeten die bäuerliche Landbevölkerung, etwa 15 Prozent waren Stadtbewohner. Außerdem standen viele Nomaden und Halbnomaden unter osmanischer Herrschaft.
Die ersten drei Jahrhunderte des Osmanischen Reiches waren eine Zeit des Wohlstands, der sich in der Entfaltung einer reichen Kultur widerspiegelte: in der türkischen Musik und Literatur (Geschichte, Geographie und Poesie), in der Malerei und vor allem in der Architektur, deren hohe Kunst sich vielleicht am besten in der von Sinan erbauten Süleiman-Moschee (Istanbul) bewundern lässt.