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| 1. | Einleitung |
Papsttum, Amt und Institution des Papstes (griechisch páppa: Vater), des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche.
Nach katholischer Auffassung ist der Papst der Nachfolger von Petrus, dem im Neuen Testament von Jesus Christus selbst die Leitung der Kirche anvertraut wurde. Dort (Matthäus 16, 18-19) heißt es: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.” Als Inhaber der höchsten kirchlichen Autorität nimmt der Papst u. a. folgende Aufgaben wahr: Er verkündigt für alle Gläubigen verbindliche Dogmen, beruft Konzile ein, übt die kirchliche Gerichtsbarkeit aus, richtet Bistümer ein und ernennt Kardinäle und Bischöfe. Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von einer kirchlichen Behörde, der Kurie, unterstützt. Die Kurie, die mehrfach neu organisiert wurde, setzt sich seit dem 16. Jahrhundert aus drei Teilen zusammen: (1) Kongregationen (Verwaltungsbehörden), wobei jede für einen bestimmten Verwaltungsbereich zuständig ist; (2) Gerichte, die über Rechtsfälle entscheiden; (3) Räte, Ämter und Sekretariate, deren wichtigstes das Staatssekretariat ist, das als oberstes Regierungsorgan fungiert und dem alle anderen Ämter untergeordnet sind.