| Suchansicht | Elegie | Artikelansicht |
Elegie (griechisch, zu élegos: Klagelied), unter formalen Aspekten ein Gedicht jedweder Thematik in elegischen Distichen (siehe Verslehre), unter inhaltlichen Aspekten ein wehmütig-resignatives Klagegedicht. In der griechischen Antike, wo die Elegie im 7. Jahrhundert v. Chr. in Ionien entstand, war zumeist die erstere Form vorherrschend (nur das Epigramm wurde nicht der Elegie zugerechnet), während sich bereits im antiken Rom (etwa bei Catull und Kallimachos) der Kanon immer mehr auf das Klagemoment hin verengte. In Deutschland führte Martin Opitz die lyrische Gattung ein und versah sie mit einem persönlich-melancholischen Ton, der das Vergangene betrauern sollte. Friedrich Gottlieb Klopstock dann etablierte die Elegie unter Rückgriff auf das elegische Distichon der Antike. Bedeutende Elegien der Klassik schufen Goethe (Römische Elegien) und Schiller (Das Ideal und das Leben), doch wurde die Form erst von Friedrich Hölderlin mit Menons Klage um Diotima, Heimkunft oder Der Wanderer vollendet. Weitere Elegien stammen etwa von Paul Fleming, Friedrich Freiherr von Logau (1604-1655), Johann Christoph Gottsched, Matthias Claudius, Eduard Möricke, Franz Grillparzer, Rainer Maria Rilke (Duineser Elegien), Franz Werfel, Georg Trakl, Bertolt Brecht (Buckower Elegien), Karl Krolow, Gottfried Benn, Paul Celan, Ingeborg Bachmann, Nelly Sachs und anderen.