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| 4. | Verwaltung und Politik |
Nach der neuen Verfassung, die im Oktober 1992 verabschiedet wurde, ist Litauen eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl ist möglich). Höchste legislative Gewalt ist der Sejm genannte Oberste Rat. Dieses Parlament besteht aus einer Kammer mit 141 Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt werden. 71 Sitze im Sejm werden durch direkte Wahlen besetzt, die verbleibenden Sitze werden proportional unter allen Parteien verteilt, die mindestens 4 Prozent der Gesamtstimmen erhielten. Parteien, die eine ethnische Minderheit repräsentieren, wie z. B. die Union der Polen, sind von dieser Mindeststimmenzahl befreit. Der Präsident ernennt mit Zustimmung des Sejm den Ministerpräsidenten, der dem Ministerrat vorsteht.
Die wichtigsten Parteien sind: Sozialdemokratische Partei, Liberale Union, Sozialliberale Union, Christdemokratische Partei, Neue Union, Zentrumsunion und Polnische Union. Litauen ist verwaltungmäßig in zehn Bezirke gegliedert. Höchste juristische Instanz des Landes ist der Oberste Gerichtshof in der Hauptstadt Wilna. Nationalfeiertag ist der 16. Februar, der an die Wiederherstellung des litauischen Staates im Jahr 1918 erinnert.