Friedrich Ebert
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Friedrich Ebert
4. Reichspräsident

Aus den Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ging die SPD mit rund 38 Prozent der Stimmen als deutlich stärkste Fraktion und ihrem bisher besten Ergebnis hervor. Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten, und nach der Verabschiedung der Weimarer Verfassung, die dem Reichspräsidenten eine starke Stellung einräumte, wurde Ebert am 21. August 1919 formell als Reichspräsident vereidigt. Im Oktober 1922 verlängerte der Reichstag (unter Umgehung der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Wahlen durch das Volk, aber mit verfassungsändernder Mehrheit ) Eberts Amtszeit bis Juni 1925.

In den Krisenjahren in der Anfangszeit der Weimarer Republik (Putschversuche, Inflation, Ruhrkampf) trug Ebert als um Überparteilichkeit und Ausgleich bemühter Reichspräsident entscheidend zur relativen Stabilisierung der von links- und rechtsextremistischen Tendenzen gefährdeten jungen Republik bei, wenn auch unter Verzicht auf eine konsequente Republikanisierung von Heer und Verwaltung. Im Dezember 1924 musste er sich wegen seiner Rolle während des Berliner Januarstreiks 1918 vor Gericht verantworten und wurde am Ende des Landesverrats schuldig gesprochen. Ebert starb am 28. Februar 1925 in Berlin an den Folgen einer Blinddarmentzündung.