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Europäische Freihandelsassoziation
1. Einleitung

Europäische Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association, EFTA), von sieben europäischen Staaten am 4. Januar 1960 gegründeter und am 3. Mai 1960 in Kraft getretener handelspolitischer Zusammenschluss zum Schutz der Handelsinteressen der Mitglieder und zur Schaffung einer Freihandelszone zwischen den Mitgliedern. Die EFTA wurde in Reaktion auf die drei Jahre zuvor geschaffene Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ins Leben gerufen.

2. Mitgliedsländer

Die Gründungsmitglieder der EFTA waren Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. Island trat der Organisation 1970 bei, 1986 folgte Finnland, und 1991 wurde Liechtenstein Vollmitglied, das bis dahin durch seine Zollunion mit der Schweiz Assoziierungsstatus gehabt hatte. Durch ihren Beitritt zur EWG bzw. zur Europäischen Union (EU) schieden 1973 Großbritannien und Dänemark aus der EFTA aus, 1986 folgten Portugal sowie 1995 Österreich, Schweden und Finnland. Heute gehören der EFTA nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.

3. Europäischer Binnenmarkt

Als Gegenstück zur EWG gegründet, war das Hauptanliegen der EFTA die Abschaffung der Handelsbeschränkungen und die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vor allem zwischen ihren Mitgliedsländern, aber auch mit den EWG-Staaten. Bis 1967 waren innerhalb der EFTA die Handelszölle und Ausfuhrbeschränkungen abgebaut, außer für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die Sonderregeln bestehen blieben. Mit der EWG wurde eine ganze Reihe von Handels- und Zollabkommen geschlossen; so fielen etwa bereits 1984 im Handel mit der EWG alle Zollbeschränkungen für Industriegüter. 1992 vereinbarten EFTA und EU die Einrichtung des umfassenden Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der 1994 in Kraft trat und durch den auch die EFTA-Staaten in den Europäischen Binnenmarkt einbezogen wurden, allerdings mit Ausnahme der Schweiz, die sich in einer Volksabstimmung 1992 gegen die Teilnahme am EWR entschieden hatte. Die Beziehungen zur Schweiz hat die EU in separaten Verträgen festgelegt.

Auch mit anderen Ländern und Organisationen hat die EFTA Freihandels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen, u. a. mit Israel, Marokko und anderen Mittelmeeranrainern, sowie mit Mexiko und Mercosur.