Geld
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Geld
1. Einleitung

Geld (aus mittelhochdeutsch gelt: Zahlung, Vergütung; altsächsisch geld: Bezahlung, Opfer, Lohn) allgemein anerkanntes Tauschmittel, Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit. Geld ist gegen wirtschaftliche Güter (Waren und Dienstleistungen) eintauschbar und wird innerhalb eines bestimmten Geltungsbereichs als Tauschmittel akzeptiert.

Durch das Geld als Recheneinheit werden alle Güter vergleichbar und addierbar; ohne Geld wäre nur Realtausch möglich. Es könnten nur relative Preise ermittelt werden: Gut I ist x-mal mehr wert als Gut II. Absolute Preise sind nur möglich, wenn der Wert eines bestimmten Gutes absolut festgesetzt wird und sich über dessen Wert alle anderen Güterpreise bestimmen. Es ist üblich, diesen absoluten Preis gleich eins zu setzen. Als Recheneinheit kann theoretisch jedes beliebige Gut benutzt werden, praktisch finden aber meist Güter Verwendung, die gleichzeitig als leicht bewegliche Tauschmittel geeignet sind (siehe Wampum).

Wichtigste Voraussetzung für die Geldwirtschaft ist das Vertrauen der Wirtschaftssubjekte in die allgemeine Akzeptanz dieses Tauschmittels: Wer ein Gut gegen Geld abgibt, muss darauf vertrauen können, dieses Geld in Zukunft wieder gegen andere Güter eintauschen zu können. Dieses Vertrauen ist prinzipiell davon unabhängig, ob das Geld selbst einen entsprechenden Materialwert darstellt, wie bei Goldmünzen, oder nicht, wie dies bei Papiergeld der Fall ist.

Geld dient auch als Wertaufbewahrungsmittel: Die durch den Verkauf eines Wirtschaftsgutes erlangte Kaufkraft kann in Form von Geld als Vermögenswert gelagert werden.

Bargeld gilt in modernen Gesellschaften als gesetzliches Zahlungsmittel. Kraft Gesetz muss es von jedermann als Gegenwert für eine Leistung akzeptiert werden, wenn die Gegenleistung ausschließlich in Geldeinheiten bestimmt ist.