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Geldarten |
Unterschiedliche Zahlungsmittel werden vom Gesetzgeber festgelegt: 1. Hart- oder Münzgeld; in Deutschland sind zurzeit nur Scheidemünzen im Umlauf, deren Nominalwert über ihrem Metallwert liegt. 2. Papier- oder Zeichengeld; die Banknoten werden von der jeweiligen Zentralbank ausgegeben. Innerhalb des Eurowährungsraumes verfügt die Europäische Zentralbank über das exklusive Recht, die Ausgabe von Banknoten zu genehmigen. Dabei sind die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken – in Deutschland die Bundesbank – zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die Höhe des Notenumlaufs, das ist die ausgegebene Menge an Banknoten, ist gesetzlich nicht begrenzt. 3. Buch- oder Giralgeld; das sind Geldbeträge, die auf Konten bei Geld- und Kreditinstituten für Zahlungszwecke zur Verfügung stehen. Es kann jederzeit in Bargeld umgewandelt werden. Zum Buchgeld zählen Sichteinlagen und Mittel, die durch Kredite bereitgestellt werden. Über Buchgeld kann durch Überweisung, Lastschrift, Scheck usw. verfügt werden. Die Buchgeldmenge ist wesentlich höher als die Bargeldmenge (Banknoten und Münzen). Im Verständnis der Wirtschaftswissenschaften zählt alles zum Geld, was Träger von Kaufkraft ist. Neben den staatlich vorgeschriebenen Zahlungsmitteln (Münzen, Banknoten, Buchgeld) werden damit auch Geldersatzmittel und das Warengeld einbezogen. Geldersatzmittel sind Wechsel und Schecks, wenn sie als selbständige Zahlungsmittel im Umlauf sind und somit Bargeld oder Buchgeld ersetzen. Unter Warengeld versteht man begehrte Konsumgüter, die gegen andere Wirtschaftsgüter eingetauscht werden, z. B. Zigaretten. In Deutschland übernahmen sie zwischen dem Ende des 2. Weltkrieges und der Währungsreform im Jahr 1948 die Rolle des Geldes als Tauschmittel, Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit, nachdem das Vertrauen in die Deutsche Reichsmark verloren gegangen war. In einer Volkswirtschaft, in der die Wirtschaftssubjekte Vertrauen in die Landeswährung haben, hat das Warengeld keine Bedeutung.
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