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Arbeitszeit

Arbeitszeit, nach dem Arbeitsrecht die Zeit, während der ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Die Arbeitszeit wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und begrenzt. Letzteres Gesetz hat 1994 die Arbeitszeitordnung von 1938 und in Teilen die Gewerbeordnung von 1869 abgelöst.

Mit dem Arbeitszeitgesetz soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleistet und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessert werden. Außerdem sollen der Sonntag sowie die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer geschützt werden.

Im Einzelnen legt das Arbeitszeitgesetz den Grundsatz des Achtstundentages fest. Diese werktägliche Arbeitszeit lässt sich nur dann auf bis zu zehn Stunden verlängern, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es werden bestimmte Ruhepausen festgelegt, nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen die Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Ausnahmen gelten hier jedoch für Krankenhauspersonal sowie für Kraftfahrer, soweit dies Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (bzw. Europäischen Union) zulassen. Besondere Schutzvorschriften gelten wiederum für Nacht- und Schichtarbeiter.

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen können hier beispielsweise für Rettungsdienst, Krankenhäuser, Feuerwehr, Gaststätten oder Verkehrsbetrieben gelten.

Die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Frauen werden weitgehend aufgehoben. Das bislang in der Arbeitszeitordnung vorgesehene Beschäftigungsverbot für Frauen im Bergbau unter Tage wird beibehalten.

Siehe auch Frauenarbeit; gleitende Arbeitszeit; Arbeitszeitverkürzung; Arbeitszeitkonto; Überstunden