Sklaverei
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Sklaverei
1. Einleitung

Sklaverei (von mittellateinisch sclavus, der Eigenbezeichnung slawischer Völker), Form menschlicher Knechtschaft.

Definierende Eigenschaften der Sklaverei sind: Die Arbeit und die Dienste der Sklaven sind erzwungen; Sklaven gelten als Eigentum einer anderen Person; sie sind weitgehend dem Willen ihres Besitzers unterworfen. Seit ältesten Zeiten hat man Sklaven rechtlich als Dinge verstanden; insofern konnten sie u. a. ge- und verkauft, getauscht, verschenkt oder als Pfand für Schulden hinterlegt werden, und zwar ohne dass sie dagegen hätten Einwände erheben können. Häufig unterschieden sich Sklavenhalter und Sklaven in ihrer ethnischen Herkunft. Ausgeprägte Rassenvorurteile dienten häufig zur Rechtfertigung der Sklaverei. Es kam nur sehr selten vor, dass Angehörige der eigenen ethnischen Gruppe als Sklaven gehalten wurden. Das Russland des 17. und 18. Jahrhunderts bildete dabei eine der wenigen Ausnahmen.

Die Sklaverei als solche ist bereits aus vorgeschichtlicher Zeit überliefert, aber institutionalisiert wurde sie vermutlich erst mit dem Aufkommen stärker ausdifferenzierter Gesellschaften. Sklaven stammten entweder aus anderen Völkern und wurden bei Raubzügen oder Kriegen gefangen genommen, oder aus der eigenen Gesellschaft, nämlich wenn Menschen sich selbst oder Familienangehörige verkauften, um Schulden zu bezahlen. Man konnte auch für einen Gesetzesverstoß zur Sklaverei verurteilt wurden.