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| 6. | Sklaverei im 20. und 21. Jahrhundert |
Die Annahme der Antisklavereiakte durch den Völkerbund im Jahr 1926 war ein großer Fortschritt. Diese Konvention sah das Verbot jeder Form von Sklaverei vor. Die Überzeugungen, die in dieser Konvention zum Ausdruck kamen, wurden mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung erneut bekräftigt, die die Vereinten Nationen 1948 verabschiedeten.
1951 berichtete ein damit befasstes Komitee der Vereinten Nationen, von Sklaverei im engeren Sinne könne nur noch im Hinblick auf wenige Gegenden der Welt gesprochen werden, jedoch lebten immer noch zahlreiche Menschen in Knechtschaftsverhältnissen, die der Sklaverei vergleichbar seien. Hierzu gehörten die Peonage und zahlreiche Formen der Freigabe von Kindern zur Adoption sowie die Verheiratung von Frauen ohne deren Zustimmung. Auf Empfehlung des Komitees wurde auf einer UNO-Konferenz 1956 eine ergänzende Konvention verabschiedet, die auch diese der Sklaverei vergleichbaren Formen der Knechtschaft ächtet. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Konvention werden vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelt. Im Frühjahr 2001 wurde der Weltöffentlichkeit bekannt, dass in verschiedenen westafrikanischen Ländern Sklaverei betrieben wird – die Opfer des Sklavenhandels sind Kinder. In Ländern wie Togo, Mali und Benin werden jährlich bis 200 000 Mädchen und Jungen entführt oder verkauft, um vor allem auf Plantagen in der Elfenbeinküste, aber auch in Nigeria und Kamerun ohne Lohn täglich bis 18 Stunden als Arbeitssklaven eingesetzt zu werden.