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Abschreibung, im Rechnungswesen die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Erfassung der Minderung eines Vermögenswertes über die Periode seiner Nutzungsdauer. Bei der Abschreibung wird der altersbedingten Wertminderung von Gegenständen des Anlagevermögens Rechnung getragen, die in Wirtschaftsunternehmen investiert wurden. Dabei handelt es sich z. B. um eine Leistungsverminderung aufgrund von natürlichem Verschleiß, beispielsweise bei Maschinen, Verfall infolge von (überwiegend) Umwelteinflüssen, wie bei einem alternden Gebäude oder der Erosion von Ackerland, oder aber um Veraltung aufgrund technologischen Fortschritts, wie z. B. in der Mikroelektronik. Abschreibung erfasst jedoch nicht die laufende Verbuchung von Schwankungen des aktuellen Zeitwertes von Gegenständen des Anlagevermögens.
Bei der kumulierten Abschreibung wird die Abschreibung seit der Anschaffung in der Bilanz als Abzug von den Kosten des jeweiligen Vermögenswertes verbucht. Die Differenz wird als der Buchwert des Gegenstands des Anlagevermögens bezeichnet. Der periodische Abschreibungssatz wird mit dem Reingewinn verrechnet.
Im Rechnungswesen gibt es verschiedene Methoden, mit der in der Buchführung eines Betriebs die periodische Abschreibung berechnet wird. Die am weitesten verbreitete ist die lineare Abschreibung, in der die Abschreibungsrate während der gesamten Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes konstant bleibt. Das bedeutet, dass bei einer angenommenen Nutzungsdauer von zehn Jahren und einem Anschaffungspreis von 100 000 Euro jährlich 10 000 Euro abgeschrieben werden können. Der Abschreibungsbetrag bleibt also über zehn Jahre konstant.
Wenn ein Vermögensgegenstand während einer bestimmten Periode nicht gleichmäßig genutzt wird, wird eine zweite Methode, die so genannte Leistungsabschreibung (nach Leistungs- oder Produktionseinheiten), angewendet. Hier wird der Restwert, oder Altmaterialwert, von den Kosten des Vermögensgegenstandes abgezogen und der verbleibende Betrag durch die Anzahl der Einheiten geteilt (im Fall eines Lastwagens z. B. die Anzahl der Kilometer oder Ladungen, oder, im Fall einer Maschine, die Produktmenge), die der Vermögensgegenstand voraussichtlich erbringen wird. Das Ergebnis ist eine Abschreibung, die sich in der Produktionsmenge oder in den erbrachten Leistungseinheiten darstellt. So kann ein Busunternehmer von einem 100 000 Euro teuren Reisebus, je nachdem wie häufig er das Fahrzeug eingesetzt hat, in einem Jahr 5 000 Euro, im nächsten bei doppelter Nutzung aber 10 000 Euro abschreiben.
Beschleunigte Abschreibungsverfahren, die ein Vielfaches der linearen Abschreibungsrate des Buchwertes eines Vermögensgegenstands veranschlagen, berücksichtigen den Substanzverzehr des Leistungspotentials einiger Güter in früheren Jahren. Zu diesen Verfahren zählt die geometrisch-degressive Abschreibung, bei der ein bestimmter Prozentsatz für die Abschreibung angesetzt wird. Eine 10 000 Euro teure Industriemaschine wird, beispielsweise bei einem Prozentsatz von 20, nach einem Jahr nur noch einen Restwert von 8 000 Euro besitzen. Im zweiten Jahr werden dann von diesem Restwert wiederum 20 Prozent abgeschrieben, d. h. 1 600 Euro. Der Restwert beträgt nach zwei Jahren also 6 400 Euro.
Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung wird zunächst die Summe aus den zu erwartenden Nutzungsjahren gebildet. Bei vier Jahren Nutzungsdauer wäre diese 1+2+3+4=10. Bei diesem Verfahren ergibt sich im ersten Jahr eine Abschreibungsrate von 10:4 (Summe der Nutzungsjahre : verbleibende Nutzungsjahre), was für eine 10 000 Euro teure Telefonanlage einer Firma einem Buchwert (Restwert) von 6 000 Euro entsprechen würde. Im zweiten Jahr beträgt die Abschreibungsrate dann 10:3, das ergibt eine Abschreibung in Höhe von 3 000 Euro. Es verbleiben 3 000 Euro. Nach dem dritten Jahr verbleibt bei einer Abschreibung von 10:2 ein Buchwert von 1 000 Euro, der im vierten Jahr komplett abgeschrieben werden kann.
Die progressive Abschreibung wird angewendet, wenn die Beanspruchung von Maschinen kontinuierlich steigt. Die Berechnung erfolgt in Umkehrung der Ratenfolge der degressiven.
Abschreibung nach dem Substanzverkehr kommt in Abbaubetrieben wie Bergwerken oder Kiesgruben zur Anwendung.
Abschreibungsmethoden, die zur Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge herangezogen werden dürfen, werden vom Gesetzgeber und den steuerrechtlichen Bestimmungen gesondert ausgewiesen.
Abschreibung kann auch bei einer Währung angewendet werden, um einer Währungsabwertung aufgrund von Inflation oder einer verringerten Nachfrage nach dieser Währung im Vergleich zu anderen Währungen Rechnung zu tragen.