| 5.
|
 |
Politik |
Sarawak ist einer der 13 malaysischen Bundesstaaten; er ist einer der vier Bundesstaaten, in denen das Staatsoberhaupt gewählt und nicht durch Erbfolge bestimmt wird wie in den anderen neun Mitgliedsstaaten, die durch Sultane oder Fürsten regiert werden. Der Yang di-Pertuan Negeri Sarawak oder Gouverneur von Sarawak wird für eine Amtszeit von vier Jahren vom Yang di-Pertuan Agong (dem gewählten malaysischen König) auf den Rat des obersten Ministers von Sarawak hin ernannt. Der Gouverneur handelt nach dem Rat des exekutiven Höchsten Rates, das vom obersten Minister geleitet wird. Die Parlamentsversammlung des Bundesstaates hat 56 Mitglieder, die alle fünf Jahre gewählt werden. Sarawak hat 27 Sitze im Repräsentantenhaus Malaysias (dem Unterhaus des Föderativen Parlaments) und fünf Sitze im Senat (dem Oberhaus). Wie die anderen Bundesstaaten hat auch Sarawak eine eigene Verfassung, nach der es regiert wird und das ihm eine weit reichende Autonomie sichert. Ein High Court (Hohes Gericht) ist für Sarawak und Sabah zuständig.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.