Arabische Liga
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Arabische Liga
3. Struktur

Das oberste Organ der Arabischen Liga ist der zweimal jährlich (März und September) tagende Ligarat, der sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten oder deren Vertretern zusammensetzt. Im Rat besitzt jeder Staat eine Stimme. Einstimmige Ratsbeschlüsse sind für alle Mitgliedsstaaten bindend. Mehrheitsbeschlüsse sind nur für jene Staaten bindend, die ihnen zugestimmt haben. Auf Antrag von zwei Mitgliedsstaaten kann der Rat zu Sondersitzungen einberufen werden. Mit Zweidrittelmehrheit wird ein Generalsekretär gewählt, der das Sekretariat der Liga leitet. Dieses ist in 14 Abteilungen unterteilt, die u. a. für politische, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Fragen zuständig sind. Des Weiteren gehören Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen zur Arabischen Liga. Zudem bildeten die Mitglieder der Liga einen gemeinsamen Verteidigungsrat, einen Wirtschaftsrat und einen ständigen militärischen Führungsstab.