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| 2. | Blattformen |
Pflanzen werden zwar meist anhand des Bauplans ihrer Blüten bestimmt, doch ist auch die Blattform ein wichtiges, zusätzliches Merkmal. Grundsätzlich unterscheidet man einfache Blätter, deren Blattspreite ungeteilt ist wie bei der Eiche, und zusammengesetzte Blätter, deren Blattspreite aus mehreren Teilblättchen besteht wie beim Kleeblatt. Blätter, deren Teilblättchen in zwei gegenüberliegenden Reihen von einer Mittelrippe ausgehen (wie beim Goldregen), werden als gefiedert bezeichnet; Blätter, deren Teilblättchen von einem einzelnen Punkt ausgehen und wie ein Fächer angeordnet sind (wie bei der Rosskastanie), nennt man fingerförmig gefiedert.
Blätter besitzen in ihrem Innern je nach Gliederung ein oder mehrere Leitbündel, die umgangssprachlich auch als Adern oder Nerven bezeichnet werden. Sie sind meist von starkem Stützgewebe umgeben und festigen dadurch das Blatt. In diesen Blattadern wird der photosynthetisch gebildete Zucker aus den Blättern in den Stängel und die Wurzel abtransportiert und gleichzeitig das Wasser aus der Wurzel herangeschafft. Die Anordnung der Adern in einem einfachen Blatt oder Teilblatt folgt bei einer Zweikeimblättrigen Pflanze einem vergleichbaren Muster, da alle Bereiche eines Blattes versorgt werden müssen. So hat ein fingerförmig unterteiltes Blatt, wie beim Ahorn, mehrere nahezu gleich dicke Adern, die von der Basis der Blattspreite her fächerförmig verlaufen und sich in Seitenrippen verzweigen. Die Winkel, in denen die Blattadern an ihren Knotenpunkten zueinander stehen, folgen mechanischen Gesetzen und sind nicht artspezifisch bedingt; dies berichteten französische Forscher 2002 in der Zeitschrift Physical Review. Die Blätter vieler, aber nicht aller Einkeimblättrigen Pflanzen weisen nahezu gleiche parallele Adern auf, die am Blattgrund entspringen und an der Spitze oder in ihrer Nähe enden. Die Blätter der meisten Farne und einiger weniger höherer Pflanzen, beispielsweise des Ginkgo mit seinen fächerartigen Blättern, weisen eine Gabeladerung auf.
Große Unterschiede bestehen in der Art der Verbindung zwischen Blatt und Sprossachse. Bei den Zweikeimblättrigen Pflanzen umgreift meist die Basis des Blattstieles, auch Blattgrund genannt, den Stängel mehr oder weniger massiv. Bei den meisten Einkeimblättrigen Pflanzen fehlt jedoch oft der Blattstiel, der Blattgrund ist eine breite, flache Blattscheide, die den Stängel umfasst. Besonders gut ist dies bei den Gräsern zu erkennen, deren Blattgrund an einem Knoten des Stängels ansetzt, diesen rinnenförmig umfasst, bis nach etwa einem Drittel der Blattlänge die Blattspreite seitlich vom Stängel absteht. An der Blattbasis findet man gelegentlich sogenannte Nebenblätter, die auch Stipeln genannt werden. Sie können als Höcker, winzige Blättchen oder gar Dornen ausgebildet sein.
Die Blattstellung ist bei den einzelnen Pflanzenarten charakteristisch. Grundsätzlich gibt es zwei Haupttypen: Die Blätter können in einer Spirale um den Stängel sitzen (schraubige Blattstellung) oder einander auf gleicher Höhe paarig gegenüberstehen (gegenständige Blattstellung). Stehen die Blattpaare zu den vorhergehenden jeweils um 90 Grad gedreht (wie bei den Lippenblütlern), so spricht man von kreuzgegenständiger Blattstellung. Befinden sich mehr als zwei Blätter auf derselben Höhe an einem Stängel, so wird dies als wirtelige Blattstellung bezeichnet.