Heiliges Römisches Reich
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Heiliges Römisches Reich
3. Das Fränkische Reich

Am 25. Dezember 800 krönte Papst Leo III. Karl den Großen zum Kaiser. Mit diesem Akt wurde sowohl ein Präzedenzfall als auch eine Herrschaftsform geschaffen – beide sollten eine entscheidende Rolle in Mitteleuropa spielen. Als Präzedenzfall begründete die Kaiserkrönung Karls des Großen den Anspruch der Päpste auf die Krönung, d. h. im Prinzip auch auf die Wahl, und im Extremfall auf die Absetzung der Kaiser und galt, zumindest theoretisch, fast 700 Jahre lang. In seiner ersten Stufe hielt das erneuerte Weströmische Reich als politische Einheit nach dem Tod Karls des Großen im Jahr 814 weniger als ein Vierteljahrhundert. Die Herrschaft seines Sohnes und Nachfolgers Ludwig I., des Frommen war bereits von den Zwistigkeiten zwischen dessen Söhnen und Erben gekennzeichnet; nach Ludwigs Tod 840 wurde das Reich unter seinen drei verbliebenen Söhnen aufgeteilt (siehe Vertrag von Verdun).

Trotz der Aufteilung des Frankenreiches und den damit verbundenen Konflikten im erneuerten Weströmischen Reich sorgten die Päpste fast das ganze 9. Jahrhundert über für den Erhalt des Kaisertums und den Verbleib der Kaiserwürde bei der Karolinger-Dynastie. Die Kaiser hatten jedoch über die Grenzen ihrer Herrschaftsgebiete hinaus kaum Einfluss. Nach dem Tod Kaiser Berengars I. im Jahr 924, der von Papst Johannes X. zum Kaiser gekrönt worden war, blieb der Kaiserthron fast vier Jahrzehnte lang verwaist. In dieser Zeit stieg das Ostfränkische Reich, jenes Gebiet, das zum Kern des Heiligen Römischen Reiches wurde, unter der Führung von König Heinrich I. und seinem Sohn Otto I. zur stärksten Macht in Europa auf. Otto I. war nicht nur ein fähiger und ehrgeiziger Herrscher, sondern vertrat auch machtvoll die Belange von Kirche und Papsttum, so etwa durch die Missionierung im Gebiet östlich der Elbe und durch seinen Sieg über Berengar II. in Italien, gegen den ihn der bedrängte Papst Johannes XII. zu Hilfe gerufen hatte. 962 krönte Papst Johannes XII. Otto zum Kaiser.